Geschenke am Arbeitsplatz

Die unterschätzte Gefahr

20.04.2016
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Hartwig Laute ist Geschäftsführer der Recommind GmbH in Bonn. Er ist für die Koordination der in Bonn ansässigen Software-Kernentwicklung, des operativen europäischen Geschäfts und für den Verkauf und die Verkaufsstrategie in Europa verantwortlich. Mit mehr als fünfzehn Jahren Erfahrung im Bereich intelligenter Suchmaschinen, Knowledge Management-Lösungen und E-Discovery ist Hartwig Laute einer der wenigen Experten für die technischen Aspekte der E-Discovery im deutschsprachigen Raum. Herr Laute hat in den vergangenen Jahren zahlreiche nationale und internationale E-Discovery Projekte in Deutschland begleitet und kennt aus der Praxis die Anforderungen an einen präzisen, effizienten Review.
Viele Unternehmen bedanken sich bei Kunden, Partnern und Lieferanten mit Aufmerksamkeiten. Doch nicht alles ist erlaubt.

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Viele deutsche Unternehmen verschicken Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner im In- und Ausland. Darüber, wie teuer solche Geschenke sein dürfen, herrscht allerdings große Unsicherheit, wie eine aktuelle Studie zeigt. Recommind befragte 1.000 deutsche Arbeitnehmer zum Thema Geschenke am Arbeitsplatz.

Bei Geschenken am Arbeitsplatz ist Vorsicht ratsam.
Bei Geschenken am Arbeitsplatz ist Vorsicht ratsam.
Foto: nito - shutterstock.com

Eine Erkenntnis: Weniger als ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer hält sich beim Geben und Annehmen von Geschenken an Obergrenzen. 21 Prozent der Befragten achten darauf, einen Wert von 35 Euro nicht zu überschreiten. Bis zu diesem Betrag können Geschenke als Geschäftsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Weitere zehn Prozent der Arbeitnehmer orientieren sich nach eigenen Aussagen an höheren Obergrenzen. Auf diese Geschenke werden Steuern fällig – dass diese auch tatsächlich abgeführt werden, darf jedoch bezweifelt werden.

Mitarbeiter wünschen sich Regeln

Für Unternehmen gehen die Risiken jedoch über Steuernachzahlungen hinaus. Wenn der Eindruck entsteht, etwas ginge nicht mit rechten Dingen zu, kann das den Ruf des Unternehmens nachhaltig beschädigen.

Das müssen keine eindeutig korrupten Praktiken sein. Schon ein außergewöhnlich großzügiges Geschenk kann verdächtig sein. Hier bewegen sich einige Unternehmen in der Gefahrenzone: In der Umfrage gibt jeder Dritte an, in puncto Geschenke nicht auf Euro und Cent zu achten. 13 Prozent drücken mit dem Wert des Präsentes ihre Wertschätzung für den Empfänger aus, 19 Prozent finden gegenseitige Geschenke unter Geschäftspartnern grundsätzlich in Ordnung. Weitere neun Prozent verlassen sich beim Annehmen von Präsenten darauf, dass der Schenkende sich Gedanken über mögliche Wertobergrenzen gemacht hat.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass klare Regeln zu Geschenken am Arbeitsplatz dringend nötig sind. Unternehmen dürfen die Verantwortung nicht auf ihre Mitarbeiter abwälzen, wenn sie keine Compliance-Verstöße riskieren wollen. Mitarbeiter fordern durchaus Anleitung ein: 27 Prozent der Befragten geben an, immer ihre Vorgesetzten zu fragen, wenn sie Geschenke machen oder annehmen. Das bedeutet natürlich Abstimmungsaufwand. Um Sicherheit zu schaffen, helfen zum Beispiel Schulungen für Mitarbeiter.

Bewusstsein für Compliance im Ausland wächst

Bei internationalen Geschäften müssen sich Unternehmen und Mitarbeiter auf kulturelle und rechtliche Unterschiede einstellen. Dass das auch die Gepflogenheiten bei Geschenken betrifft, wird jedoch zu wenig beachtet: 43 Prozent der Befragten, die Geschäftsbeziehungen ins Ausland pflegen, beschenken ausländische Geschäftspartner genau so wie deutsche. Elf Prozent sind sogar internationalen Partnern gegenüber eher großzügig und bedenken sie gelegentlich mit besonderen Aufmerksamkeiten. In manchen Kulturen mag das der Norm entsprechen, Compliance-technisch ist es ein Risiko.

Gerade in diesem sensiblen Bereich fehlt Verbindlichkeit, wie die Umfrage zeigt: Nur 19 Prozent der Befragten geben an, je nach Land unterschiedliche Geschenke-Regelungen ihres Arbeitgebers zu kennen. 17 Prozent sind besonders vorsichtig, da sie angesichts unterschiedlicher Gebräuche und Gesetze nichts falsch machen wollen.

Zwar erkennen Unternehmen und Arbeitnehmer, wie wichtig es ist, sich auch bei internationalen Geschäften korrekt zu verhalten. Zahlreiche Skandale der letzten Jahre haben das Bewusstsein hierfür geschärft. Häufig wissen sie aber nicht, was in welchem Land erlaubt ist und was nicht. Um Mitarbeiter anzuleiten und sich gegen Risiken abzusichern, sollten Unternehmen ihr Compliance Management international ausrichten und auf Stolperfallen hinweisen. Dazu gehört auch die Kontrolle der Einhaltung, um deutlich zu machen, dass vorhandene Regeln mehr sind als ein Feigenblatt. (bw)