Die Telekom garantiert Frist fuer Entstoerung

13.01.1995

BONN (CW) - Eine Enstoerungsfrist von drei Werktagen garantiert die Telekom seit dem 1. Januar fuer alle analogen und digitalen Telefonanschluesse. Ab Mitte des Jahres will der Carrier dann eigenen Angaben zufolge bereits eine Entstoerungsfrist von zwei Werktagen einhalten. Falls die Telekom diese Fristen nicht einhaelt, bekommt der Kunde kuenftig einen finanziellen Ausgleich. Dabei ist der Erstattungsbetrag nach Anschlussart und Anzahl der Verzugstage gestaffelt. Wenn die garantierte Entstoerungsfrist um ein bis zwei Tage ueberschritten wird, bekommt beispielsweise der Kunde eines Standard-Telefonanschlusses eine Gutschrift von 25 Mark.