Verband der Postbenutzter analysiert Spruch der Verfassungsrichter

"Die Post hat keinen Grund zur Freude"

05.01.1978

OFFENBACH/KARLSRUHE (ee) - Mit Erleichterung hat der Verband der Postbenutzer in einer Analyse des Verfassungsgerichts-Spruchs zur Datenfernverarbeitung (1 BvR 217/75) festgestellt: "Die Auswertung ergab, daß für die Deutsche Bundespost kein Grund zur Freude besteht. Der Beschluß enthält in seiner Begründung viele für die Postkunden günstige Aussagen."

Zwar bestätigt das Bundesverfassungsgericht der Bundespost, daß sie zu Recht die Postkunden zum Anmieten von Modems zwingt, doch endgültig ist diese Entscheidung nicht. Sie gilt zunächst nur "während dieser Übergangsphase" (bis das HfD-Netz in das zu schaffende EDS-Netz integriert ist). Eindeutig klargestellt wurde, daß der Zusammenschluß verschiedener Anwender zur gemeinsamen Datenfernverarbeitung durchaus legitim ist! Damit ist eine wesentliche Hürde genommen. Verboten bleibt lediglich der Zusammenschluß verschiedener Teilnehmer zur gemeinsamen Datenfernübertragung, ohne daß anschließend eine Verarbeitung erfolgt. Der Nutzung einer HfD-Leitung durch mehrere Anwender steht praktisch nichts im Wege.