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BGH pro Heise

Die Meinungsfreiheit schützt auch Presse-Links

20.04.2011

Der Justiziar des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, bezeichnete die Entscheidung als Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. "Das Urteil bedeutet eine größere Freiheit in der Berichterstattung von Online-Medien, deren besondere Qualität gerade auch darin liegt, dem Leser über Links sowohl Quellennachweise als auch weitergehende Informationen anbieten zu können." Der Bundesverband Musikindustrie gab auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa zunächst keine Stellungnahme ab. (dpa/ajf)