Die große Podiumsdiskussion auf dem DSB-Kongreß '78: Für Nichtjuristen verwirrende Antworten

19.05.1978

DÜSSELDORF (CW) - Vier Kommentatoren waren erschienen, teilweise stellvertretend für ihr Kommentatorenteam. Gerhard Maurer moderierte und wurde seinem Ruf gerecht, sich voll in das BDSG eingearbeitet zu haben - auch Juristen müssen ihm Respekt zollen.

Die Marschrichtung der Kommentatoren war - bei Ausnahme des Simitis-Teams - eindeutig: Inwieweit wird die Datenverarbeitung durch das BDSG belastet? Ministerialdirigent Schweinoch (Bayern) formulierte das positiv: Im Interesse des Datenschutzes müßten die Belastungen so gering wie möglich gehalten werden. Das Auditorium murrte, wenn das BDSG eher zugunsten der Betroffenen ausgelegt wurde, und applaudierte bei Auslegungen, die die Anwender entlasten.

Es ging um Benachrichtigungs- und Auskunftspflichten, um die Entgeltlichkeit von Negativauskünften mit oder ohne Sperrhinweise, um Prognosedaten und Werturteile. Die Kommentatoren wußten auf fast alles auf Anhieb eine Antwort. Als schon längst ausdiskutiert wurde die letzte Frage fast belächelt: "Muß ein Ausländer, der nicht mehr in der BRD wohnt, aber über den erstmals Daten eingespeichert werden, benachrichtigt werden?" (Er muß nicht.)

Die Antworten der Kommentatoren waren für Nichtjuristen oft erst einmal verwirrend unterschiedlich; das lag aber vielfach daran, daß sie unterschiedliche Ausgangspunkte betonten, um dann fast zu demselben Ergebnis zu kommen. Oder sie widersprachen, daß aber jener Sonderfall anders behandelt werden müsse.

Der dritte Tag war den Auswirkungen des BDSG auf die Unternehmen gewidmet. Drei Referate griffen branchenübergreifende Gesichtspunkte auf:

- Dr. Wronke (BMI) beruhigte in "BDSG und die Vertriebsabteilungen", daß alles, was bisher an seriöser Werbung zulässig war, das auch nach dem BDSG bleibt.

- Herr Hentschel (Ford-Werke, Vertreter der GDD) erläuterte, was alles arbeitsrechtlich schon längst an Datenschutz gilt, so daß das BDSG nur ergänzend eingreift. Neu werden die Anforderungen an Datensicherung sein.

- Dipl.-Volksw. Fischer (Leiter der Revisionsabteilung der HEW) wollte die Aufgabenabgrenzung zwischen Revisionsabteilung und DSB zu seinen Gunsten lösen. Hauptargumente: Sachnähe und ohnehin nötige Spezialkenntnisse. Letztlich ein Problem für Großunternehmen, das individuell gelöst werden muß.

Anschließend teilte sich das Plenum zu Arbeitsgruppen auf, um branchenspezifische Probleme beim BDSG zu diskutieren. Parallel dazu tagte der BDSG-Arbeitskreis des VDRZ. Im Zentrum stand ein Vortrag von Herrn Kreuziger (Mannesmann-Datenverarbeitung), der sich als echter Fachmann für Sicherheitsfragen erwies. Er warnte davor, sich voll auf technische Einrichtung zu verlassen, sondern erst einmal alles klar durchzuregeln und auch durchzusetzen. Ist das erst einmal geschafft, werden die Maßnahmen eher bejaht als abgelehnt. Bei den Kontrollen solle man den Menschen einschalten. Prof. Simitis schloß den Kongreß mit einem Referat über "BDSG und Betriebsverfassungsgesetz". In souveräner Weise setzte er sich mit den Fragen auseinander die erst allmählich auftauchen. Er kritisierte die Aufsichtsbehörden, die den Personalrat als Dritten im Verhältnis zum Betrieb ansehen wollten: Das sei ja eine ganz neue Betriebsverfassung.

Was brachte das BDSG bisher? Außer vielen Worten anscheinend wenig. Es solle - heißt es in der Diskussion - Datenströme kanalisieren. Schranken ? ergeben sich eher aus längst geltendem R? und aus der Rechtsprechung, besonders im Personalwesen. Das BDSG ruft das aber deutlich ins Bewußtsein.

Die Kapitel "Zulässigkeit der Datenverarbeitung" und "Rechte des Betroffenen" sowie die Installation der DSB sind ziemlich abgeschlossen. Die BDSG-Beratungsbranche rüstet sich zum letzten Kapitel: "Datenschutz nach der Anlage zu ° 6. "