Tipps für Arbeitgeber

Die Gesundheit der Mitarbeiter fördern - steuerfrei

26.08.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Sach- oder Barlohn

Die Leistungen können durch den Arbeitgeber in Form von Sach- oder Barlohn gewährt werden, wobei jeweils die Zweckbindung der Vorschrift eingehalten werden muss. Der Arbeitgeber muss die Kosten (z. B. für Gesundheitskurse oder physiotherapeutische Behandlungen) damit nicht unmittelbar selbst an den Veranstalter oder Physiotherapeuten zahlen, sondern kann dem Arbeitnehmer auch entsprechende Aufwendungen mit der Gehaltsauszahlung ersetzen.

"Bis zur Höhe des Freibetrags von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr bleiben die Leistungen des Arbeitgebers lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei", erläutert Steuerberaterin Winkler. Die Steuerbefreiung ist allerdings davon abhängig, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und keine Umwandlung des bestehenden Gehalts erfolgt.

Weitere Informationen und Kontakt:

SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, E-Mail: regensburg@shc.de, Internet: www.shc.de