Neues Gesetz

Die E-Bilanz wird IT-Abteilungen in Atem halten

07.10.2010
Von Dr. Thomas Söbbing
Für alle Fiskaljahre, die im Laufe des Jahres 2011 starten, müssen Unternehmen ihre Gewinn- und Verlustrechnung künftig elektronisch an die Steuerbehörden senden. IT-Organisationen sollten sich vorbereiten.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, müssen alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland gemäß Paragraph 5b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ihre Bilanz, ihre Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls eine Überleitungsrechnung standardisiert elektronisch übermitteln. Die Rede ist von der so genannten E-Bilanz. Hierbei handelt es sich um ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung nach dem Motto "Elektronik statt Papier". Es geht darum, unnötige Bürokratie abzubauen. Dieses Ziel war im Dezember 2008 im Deutschen Bundestag mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom Gesetzgeber festgeschrieben worden.

Aus der Gruselkammer der Steuergesetzgebung

In Fachkreisen ist bereits die Rede von einem Gesetz, dass in die Gruselkammer der deutschen Steuernormen gehört. Man ist sich einig, dass die E-Bilanz das Finanz- und Rechnungswesen der Unternehmen sowie die IT-Abteilungen vor erhebliche Herausforderungen stellen wird.

Rechtsanwalt Söbbing warnt: Anwender sollten sich jetzt mit der E-Bilanz beschäftigen!
Rechtsanwalt Söbbing warnt: Anwender sollten sich jetzt mit der E-Bilanz beschäftigen!

Derzeit unterschätzen viele Unternehmen noch den Aufwand. Die wenigsten haben Budget, Personal und IT-Kapazitäten eingeplant. Aus diesem Grund sollten alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland bis zum Jahresende prüfen, ob ihre Strukturen und IT-Prozesse von diesen Änderungen betroffen sind und gegebenenfalls Ressourcen und Budgets bereitstellen. Ansonsten drohen von der Finanzverwaltung empfindliche Geldbußen.

Anforderungen

Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind künftig in Form eines vom Finanzamt vorgeschriebenen Datensatzes zu übermitteln. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 19. Januar und vom 3. Februar 2010 verkündet, dass für die Übermittlung des Datensatzes der XBRL-Standard zu verwenden ist. Die Datensätze müssen der steuerlichen XBRL-Taxonomie entsprechen. Dies zwingt vor allem IT-Abteilungen dazu, ihre Systeme (etwa SAP CO/FI) sowie deren individuelle Erweiterungen anzupassen. Eine Standardlösung wie bei Elster (elektronische Steuererklärung) ist weder vom Finanzamt noch von den Systemanbietern zu erwarten. Das liegt vor allem daran, dass die entsprechenden Buchungssysteme einen hohen Grad an Individualisierung haben, der standardisierte Lösungen kaum zulässt.

XBRL-Standard

Beim XBRL-Standard (eXtensible Business Reporting Language) handelt sich um eine auf XML basierende Sprache, mit der elektronische Dokumente im Bereich der Finanzberichterstattung, insbesondere Jahresabschlüsse, erstellt werden. Basis ist die XML-Empfehlung des W3C, wobei XML die Syntax ist, die von XBRL benutzt wird. Darauf setzt die maßgebliche Spezifikation von XBRL International auf. Sie definiert die Regeln für XBRL-Taxonomien. Letztere spezifiziert den Aufbau eines einzelnen XBRL-Dokuments. XBRL-Taxonomien folgen nationalem Recht und werden daher von lokalen Rechtssystemen erstellt. Ein XBRL-Dokument, das Daten transportiert und den Regeln einer XBRL-Taxonomie genügt, heißt XBRL-Instanzdokument.

COMPUTERWOCHE-Marktstudie

Mehr zum Thema Compliance erfahren Sie in der aktuellen Marktstudie der COMPUTERWOCHE, die Sie hier herunterladen können.

Nützliche Quellen zum Thema:

BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuern & Recht (PDF);

Eingabe der IHK Frankfurt am Main zur E-Bilanz;

Entwurf zur Struktur der steuerlichen Taxonomie (August 2010);

Details von der IHK Heilbronn-Franken;

XBRL Deutschland e.V.

XBRL bietet somit auf der Basis von XML eine frei verfügbare Sprache für den technisch und inhaltlich standardisierten Austausch von Informationen der Geschäftsberichterstattung an. Zielsetzung von XBRL ist es, Ineffizienzen im Prozess des Datenaustauschs und der -analyse zu reduzieren sowie den Vergleich und die Vergleichbarkeit von Informationen zu erleichtern. Erste XBRL-basierende Taxonomien lassen erhebliches Effizienzsteigerungspotenzial beim Austausch und der automatisierten (Kennzahlen-)Analyse erkennen.

Steuerliche Taxonomie

Die Taxonomie definiert dabei die verschiedenartigen Elemente, wie etwa die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie ihre Beziehung zueinander. Im Wesentlichen ist in diesem Zusammenhang unter Taxonomie ein erweiterter Kontenrahmen zu verstehen, den die Steuerverwaltung als Mindeststandard definiert. Kürzlich wurden Inhalt und Struktur der steuerlichen Taxonomie vom Finanzamt lediglich als Entwurf bekannt gegeben (Stand August 2010). Zu beachten ist dabei insbesondere, dass die Aufstellung einer steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung bisher nicht erforderlich war (Quelle: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft). (hv)