Die besten Tipps zum Arbeitsrecht

18.01.2002
Von in Bettina
Kostenlose Beratung zum Thema Arbeitsrecht - auf unseren Internet-Seiten herrschte fünf Wochen lang reger Andrang. Jürgen Schneider, Arbeitsrechts-Experte der Münchner Kanzlei Zwipf Rosenhagen Partnerschaft, beantwortete Fragen zu Kündigungsfristen, Firmenübernahmen und Abfindungen.

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten beschäftigen sich die Arbeitnehmer intensiv mit den rechtlichen Feinheiten ihres Arbeitslebens. Viele Teilnehmer des Forums erkundigten sich nach den juristischen Folgen einer Firmenübernahme. Rechtsanwalt Schneider dazu: “Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Inhaber in die bestehenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten ein.“

Im konkreten Fall absolvierte der Mitarbeiter ein praxisbetontes Studium, in dem sich Quartale im Unternehmen mit Studienquartalen abwechseln.

Jürgen Schneider
Jürgen Schneider

Sein Praktikumsvertrag sah vor, dass das Unternehmen die Praxisphasen ebenso wie die monatlichen Studiengebühren bezahlt. Im Gegenzug verpflichtete sich der Mitarbeiter, nach dem Studium drei Jahre lang im Unternehmen zu bleiben. In dieser Zeit verringert sich die Rückzahlungsverpflichtung um ein Sechunddreißigstel für jeden Monat, den der Mitarbeiter dem Unternehmen treu bleibt.

Was geschieht bei einer Übernahme des Unternehmens durch ein anderes? Der Rechtsexperte stellt klar: „Sowohl Ihre Rückzahlungsverpflichtung als auch die Kündigungsfrist gelten im Verhältnis zum neuen Inhaber weiter.“