Seminar der Anwalts-Akademie gibt Auskunft

Die aktuellen Aspekte des Arbeitnehmer-Datenschutzes

16.11.1990

BONN (CW) - Fragen des Arbeitnehmer-Datenschutzes in der betrieblichen Praxis mit Blick auf neue technische Entwicklungen erörtert ein Seminar, das die Deutsche Anwalts-Akademie, Bonn, am 14. Dezember 1990 in München durchführt.

Nach Beurteilung der Akademie hat die Gesetzgebung zum Arbeitnehmer-Datenschutz mit der technischen Entwicklung in der Personaldatenverarbeitung nicht Schritt gehalten. Sie berge in einem System vernetzter PCs erhöhte Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer.

Wegen fehlen der konkreter gesetzlicher Anweisungen sei es Sache der betrieblichen Datenschutzinstitutionen, die Arbeitnehmerinteressen angemessen zu vertreten.

Durchgesetzt werden muß der Datenschutz hierbei nicht nur mit rechtlichen Vorschriften. Gefragt seien darüber hinaus organisatorische Mittel wie Zugriffssicherurg und Verwendungskontrolle.

Das Seminar behandelt den Problemkreis um Personalinformationssysteme im PC-Netz und gibt einen Überblick über Gesetzgebung sowie Rechtsprechung zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Aufgezeigt werden darüber hinaus gewerkschaftliche Positionen zur Novellierung der Mitbestimmung beim Einsatz neuer Technologien. Zielgruppe der Veranstaltung sind DV-Leiter, betriebliche Datenschutzbeauftragte Betriebsräte sowie Vertreter von Aufsichtsbehörden.

Informationen: Deutsche Anwalts-Akademie im Deutschen Anwaltverein e.V., Arndtstraße 43, 5300 Bonn 1, Telefon 02 28/2 60 70