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Deutscher Handel erfreut sich am E-Commerce

12.01.2000
Bekannte Probleme sind aber noch nicht vom Tisch

CW-Bericht von Alexander Freimark

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der deutsche Einzel- und Versandhandel hat eine positive Bilanz des weihnachtlichen Online-Geschäfts gezogen. Die Kunden scheinen allmählich auf den neuen Vertriebskanal einzuschwenken, obwohl längst nicht alle Barrieren beseitigt sind.

Nach Aussage des Kaufhauskonzerns Karstadt stieg der Umsatz der Online-Filiale "My World" 1999 auf 15 Millionen Mark. Im Jahr zuvor erwirtschaftete der Essener Handelsriese lediglich sechs Millionen Mark über das Internet. Dabei habe sich die Zahl der Aufträge allein im Weihnachtsgeschäft mehr als verdreifacht. Der Auftragswert betrug im Dezember durchschnittlich rund 320 Mark.

Besser lief es für Karstadts letztjährigen Fusionspartner Quelle. Das Fürther Versandhandelsunternehmen setzte 1999 mit 150 Millionen Mark etwa das Zehnfache über das Internet um. Und auch bei Quelles großem Konkurrenten, dem Otto-Versand aus Hamburg, haben die Online-Geschäfte "alle Erwartungen übertroffen". Insgesamt habe der Anteil des E-Commerce am deutschen Einzelhandel 1999 rund 0,5 Prozent des Gesamtvolumens betragen, wie der Hauptverband in Köln mitteilte – mit deutlich steigender Tendenz.

Allerdings sehen sich die Branche und die Kunden immer noch großen Problemen gegenüber. Um Käufer zu gewinnen und zu binden, haben fast alle Unternehmen ihre Waren rabattiert und versandkostenfrei ausgeliefert. Beobachter gehen davon aus, dass sich die Maßnahme noch in diesem Jahr rächen könnte: Wer plötzlich Geld für den Versand verlangt, verliert viele Kunden. Gerade unter den Neueinsteigern beim E-Commerce droht eine Pleitewelle, da ihnen über kurz oder lang im Konkurrenzdruck die Mittel ausgehen. Wenn Venture-Kapitalisten oder Börsianer dann kein Geld mehr nachschieben, hat es sich für viele Startup-Firmen ausgehandelt.

Zu den weiteren ungelösten Fragen zählen Faktoren wie Online-Bestandsabfragen, die Sicherheit der finanziellen Transaktion oder die Warenauslieferung, an deren Just-in-Time-Eintreffen gerade zu Weihnachten der häusliche Segen hängt. Sollten die im Internet bestellten Produkte pünktlich zugestellt worden sein, jedoch die Farbe oder die Größe der Socken dem Kunden nicht zusagen, eröffnet sich ein gravierendes juristisches Problem: Ein gesetzliches Rückgaberecht für online bestellte Waren existiert in Deuschland nicht.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände in Bonn wies darauf hin, dass der Umtausch von Internet-Bestellungen nicht mit der Rückgabeprozedur von Waren vergleichbar ist, die im stationären Handel oder bei Haustürgeschäften erworben wurden. Zwar räumten die großen Versandhändler freiwillig eine Rücknahme der Produkte ein, bei kleineren Anbietern hofft der Kunde vielfach jedoch vergeblich auf diesen Service. Oftmals werde der Kunde im Internet nicht über diesen Umstand informiert, häufig fehlten auf den Websites auch Angaben zu den Versandmodaliäten, die Firmenadresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Immerhin arbeitet das Bundesjustizministerium an einem Gesetzentwurf, um die Rechte der Verbraucher beim Online-Kauf zu stärken. Nach einer Vorgabe des EU-Parlaments hat der deutsche Gesetzgeber bis zum 4. Juni 2000 Zeit, die europäische Richtlinie umzusetzen. Sie sieht vor, dass der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bestimmte Informationen zu erhalten hat und ohne Angaben von Gründen den online, per Telefon oder Fax geschlossenen Vertrag binnen sieben Werktagen widerrufen kann.