Deutscher Geschäftsmann moniert Ähnlichkeit

Deutscher Geschäftsmann moniert Ähnlichkeit Jave kontra Java - Klage gegen Sun

29.01.1999
MÜNCHEN (CW) - Der deutsche Geschäftsmann Uwe Milbrandt zieht gegen den Weltkonzern Sun Microsystems zu Felde, weil er eine Verwechslungsgefahr der Sun-Marke "Java" mit der von ihm geschützten Bezeichnung "Jave" befürchtet.

Der Geschäftsmann argumentiert, er habe seinen Markennamen lange vor Sun in Deutschland schützen lassen - und zwar für Tonbänder, Disketten, Schallplatten und ähnliches. Milbrandt will nun rechtlich gegen Sun und andere Firmen vorgehen, um die Java- Marke löschen zu lassen. Was auf den ersten Blick nur wie ein geschickter Marketing-Gag aussieht, könnte für die McNealy-Company durchaus unangenehm werden.

Nach Aussage des Münchner Rechtsanwalts Jürgen Schneider hängt der Ausgang eines Rechtsstreits von der Verwechselbarkeit der Bezeichnungen insbesondere in phonetischer Hinsicht sowie der Ähnlichkeit der durch die jeweiligen Namen gekennzeichneten Produkte ab. Dabei gelte: Je größer die Verwechselbarkeit der beiden Markennamen ist, desto weniger ähnlich müssen sich die dadurch bezeichneten Produkte sein.

Sun besitzt in Deutschland zweimal die Marke "Java": einmal für Computerprogramme und zum zweiten neben einer Reihe anderer Waren auch für Tonbänder, Disketten und Schallplatten. Zumindest hier könne der Eigentümer der älteren Marke "Jave" durchaus erfolgreich gegen "Java" vorgehen, so Schneider.