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Deutsche Verbraucherschützer klagen gegen Facebook

29.11.2010
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht, nachdem das Internet-Netzwerk auf eine Abmahnung nicht reagiert hatte.

Aus Sicht des vzbv verstoßen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzbestimmungen von Facebook gegen geltende Verbraucherrechte. Hauptkritikpunkte der Verbraucherschützer sind einer Pressemitteilung zufolge der Adressbuch-Import und die Einladung von Nichtmitgliedern ("Freundefinder"). "Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", wird vzbv-Vorstand Gerd Billen zitiert.

Facebook konnte noch keine detaillierte Stellungnahme abgeben, da die Klage nicht vorliege. Gleichzeitig verwies eine Sprecherin auf Gespräche von Facebook mit dem Datenschutzbeauftragten in Hamburg, bei dem es auch um die Funktion des "Freundefinders" gehe.

Mitarbeitern des vzbv-Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" ist vor allem der sogenannte Freundefinder von Facebook ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren. "Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", kritisiert Projektleiterin Carola Elbrecht.

Darüber hinaus regele Facebook, dass Drittanbieter, deren Dienste - zum Beispiel Spiele oder Grußkarten - über die Profile der Mitglieder eingebunden sind, auch auf die Daten der Freunde zugreifen könnten. "Wer bei Facebook ein Spiel spielt, muss damit rechnen, dass diese Anwendung auch auf die Daten seiner Freunde zugreift", so Elbrecht weiter. Erneut in der Kritik stehen auch Facebooks AGB. So muss etwa der Nutzer beispielsweise "Fan" der Seite ""Facebook Site Governance" werden, um über Änderungen der Bedingungen informiert zu werden.

Im Fall Facebook werde deutlich, dass insbesondere Anbieter aus den USA sich nicht um europäische Datenschutzstandards kümmerten, ergänzt Vorstand Gerd Billen. Europäische Datenschützer und die EU hätten bereits mehrfach kritisiert, dass das entsprechende Safe-Harbor-Abkommen in den USA nicht überwacht werde. "Es handelt sich offensichtlich nicht um einen sicheren Hafen, sondern um ein staatlich legitimiertes Datenleck, das gestopft werden muss", so Billen. Der vzbv fordere daher die EU und die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass europäische Datenschutzstandards für EU-Bürger auch in den USA eingehalten werden. (dpa/tc)