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Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg

Deutsche Telekom muß First Telecom freischalten

22.07.1998
Von md 
Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landgericht Hamburg hat in einer einstweiligen Verfügung die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, die am Freitag gesperrten 0-800-Nummern des Konkurrenten First Telecom wieder freizuschalten. First Telecom bot über die Nummer Anrufe vom Handy ins Festnetz für tagsüber 38 Pfennig und in der Nebenzeit für 20 Pfennig pro Minute. Der Anbieter gab bekannt, die Deutsche Telekom habe erst fünf Minuten vor dem Abschalten durch ein Fax an Worldcom, als dessen Wiederverkäufer First Telecom in Deutschland auftritt, die Entscheidung bekanntgegeben. Die Deutsche Telekom AG hatte das Abschalten mit einer vertragswidrigen Nutzung der Leitung erklärt: Vertraglicher Nutzer sei Worldcom, nicht die First Telecom. Ausgangsbasis für die Vermietung sei zudem ein Mobilfunkanteil von nur sieben Prozent gewesen. Tatsächlich habe First Telecom die Verbindungen aber zu 100 Prozent für den Mobilfunk genutzt. Dadurch seien dem Ex-Monopolisten Mehrkosten von fast 50 Pfennig pro Minute entstanden.