Spiegel-Bericht

Deutsche Sicherheitsbehörden wollen 5G-Netz abhören können

05.06.2019
Von 
Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland wollen Zugriff auf das kommende 5G-Mobilfunknetz. Die Mobilfunk-Provider sollen entsprechend gesetzlich verpflichtet werden.

Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland wollen Zugriff auf das kommende 5G-Mobilfunknetz. Das berichtet Spiegel Online. Demnach wollen die Justizminister der Bundesländer verhindern, dass das neue 5G-Netz abhörsicherer als das bisherige 4G-Netz wird.

Deutsche Sicherheitsbehörden wollen 5G-Netz abhören können
Deutsche Sicherheitsbehörden wollen 5G-Netz abhören können
Foto: Telefonica Deutschland/Jörg Borm

Die Mobilfunkprovider sollen deshalb gesetzlich verpflichtet werden, dass sie den staatlichen Sicherheitsorganen die TKÜ-Daten (Telekommunikationsüberwachung) „in gleichem Umfang und in gleicher technischer Qualität wie bisher zur Verfügung“ stellen können und müssen. Das Bundesjustizministerium soll sich dafür einsetzen, dass die Anforderungen der Sicherheitsbehörden in die noch zu erstellenden technischen Spezifikationen für den 5G-Standard aufgenommen werden. Auch bei der gerade laufenden Versteigerung der 5G-Frequenzen sollen diese Anforderungen berücksichtigt werden. Zudem sollen Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz und Strafprozessordnung, soweit erforderlich, entsprechend für die Überwachung von 5G angepasst werden.

Die Justizminister fürchten beispielsweise die generelle Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die gesamte 5G-Kommunikation. Dadurch könnten die Sicherheitsbehörden Endgeräte nur noch dann abhören, wenn sie auf diesen den Staatstrojaner installieren und die Gespräche damit also entweder vor dem Verschlüsseln auf dem Quellgerät oder nach dem Entschlüsseln auf dem Zielgerät abfangen. Zudem werden IMSI-Catcher mit 5G wirkungslos. Mit IMSI-Catcher kann die Polizei im 4G-Netz die International Mobile Subscriber Identity (IMSI) von Mobilgeräten ermitteln und somit deren Standort feststellen. Dazu kommen noch weitere technische Eigenschaften von 5G, die das Abhören zusätzlich erschweren. Das Ganze läuft darauf hinaus, dass die Provider dazu verpflichtet werden mit den Sicherheitsbehörden zusammen zu arbeiten und diesen - falls erforderlich - die benötigten Daten der Nutzer zu beschaffen.

Die Innenminister der Bundesländer wiederum unterstützen das Vorgehen der Justizminister in Bezug auf eine auf 5G zugeschnittene Anpassung von Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz und der "Mitwirkungspflicht der Provider“. (PC-Welt)