Univention aus Bremen erzielt Vergleich

Deutsche SCO in die Knie gezwungen

05.03.2004
MÜNCHEN (jm) - Die Bremer Univention GmbH, Anbieter der Linux-Lösung "Univention Corporate Server" für Unternehmen und Behörden, hat einen außergerichtlichen Vergleich mit der SCO Group GmbH aus Bad Homburg geschlossen. Darin verpflichtet sich die deutsche SCO-Filiale, nicht mehr zu behaupten, dass Linux-Systeme gegen SCOs Urheberrechte verstoßen und sich Linux-Anwender daher strafbar machen.

Die SCO Group GmbH wird im geschäftlichen Verkehr, also gegenüber Kunden und Anwendern, künftig nicht mehr behaupten, dass Linux-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO Unix beinhalten. Der Vergleich verbietet es den Bad Homburgern ferner zu drohen, dass Endanwender, wenn sie Linux einsetzen, für die damit verbundenen Schutzverletzungen der Intellectual Properties haftbar gemacht werden können. Auch die Feststellung, Linux sei ein nicht autorisiertes Derivat von Unix, ist nicht mehr statthaft. Last, but not least darf die deutsche Niederlassung nicht mehr sagen, Käufer von Linux-Betriebssystemen hätten eine Strafverfolgung zu befürchten, es sei denn, es handelte sich bei den gekauften Betriebssystemen um SCO Linux oder Caldera Linux.

Der Vergleich wurde am 18. Februar 2004 zwischen den Rechtsvertretern der Univention GmbH, Rechtsanwalt Dietrich Weber-Steinhaus, und der SCO Group GmbH, Rechtsanwalt Ulrich Lohmann, geschlossen. Nach diesem wird SCO auch nicht mehr öffentlich ankündigen, Beweise für die Urheberrechtsverletzung würden demnächst vorgelegt. Ausnahme: Das Unternehmen darf sich dann öffentlich auf Beweise berufen, wenn es diese innerhalb von einem Monat auch tatsächlich präsentiert.

Für jede Zuwiderhandlung gegen diesen Vergleich wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10000 Euro fällig.

In der Angelegenheit hatte der Geschäftsführer von Univention, Peter Ganten, bereits am 28. Mai 2003 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Bremen erwirkt. Hiergegen hatte die SCO Group GmbH keine Rechtsmittel eingelegt. Allerdings wollte sich Univention mit dem jetzt geschlossenen Vergleich auch für die Zukunft absichern.

Hans Bayer, Geschäftsführer der SCO Group GmbH, sagte, neben Univention hätten fünf weitere Antragsteller im vergangenen Jahr einstweilige Verfügungen gegen sein Unternehmen beantragt. Hierzu gehören der Verein Linux-Tag e.V., die Millenux GmbH aus Stuttgart-Korntal, Klaus Knoppers aus Kaiserslautern, der die Linux-Distribution "Knoppix" vertreibt, die Thinking Objects GmbH aus München sowie schließlich die Tarent GmbH.

Univention bietet Behörden und Unternehmen das Produkt "Univention Corporate Server" an. Univention-Anwender hätten sich wegen der Klage von SCO besorgt bei Ganten gemeldet. Aus diesem Grund habe für sein Unternehmen unmittelbarer Handlungsbedarf bestanden.