Gesetzentwurf: Cookies sind illegal

Deutsche Online-Dienste brauchen keine Zulassung

22.11.1996

Nach dem Gesetzentwurf von Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) gilt die Anmelde- und Zulassungsfreiheit für individuelle Kommunikation über Netze, also für elektronische Post ebenso wie für das Telebanking. Auch Informationen wie Wetter- oder Verkehrsdaten ohne redaktionelle Gestaltung können frei angeboten werden.

Das Ministerium versucht mit dem Gesetz auch, den Streit um die Verantwortung für jugendgefährdende oder kriminelle Inhalte beizulegen. Für eigene Inhalte sind die Anbieter ohnehin verantwortlich, ebenso für das, was sie in eigener Auswahl speichern und bereithalten. Darüber hinaus sollen Provider verpflichtet werden können, den Zugang gegen unerwünschte Einspeisungen zu sperren. Sämtliche Online-Dienste werden außerdem verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu ernennen, der gegen jugendgefährdende Inhalte vorgehen soll.

Die strengen deutschen Datenschutzbestimmungen sollen nach dem Gesetzentwurf auch für Computerdienste gelten. So dürfen personenbezogene Daten über Nutzer nicht ohne deren Kenntnis gespeichert werden, und auch die anonyme Nutzung eines Angebots muß möglich sein. Wenn der Entwurf Gesetzeskraft erlangt, wird damit zum Beispiel die technische Möglichkeit von Suchprogrammen im Internet, mit Hilfe sogenannter Cookies den Abruf von Inhalten einem bestimmten Nutzer ohne dessen Wissen zuzuordnen, in Deutschland illegal. "Der Verkauf von Bits und Bytes ist nicht von anderer Qualität als der Verkauf von Büchern", begründete Rüttgers die Grundaussage des Gesetzes. Die uneingeschränkte Zugangsfreiheit für die Anbieter von Computerdiensten sei deshalb "das Kernstück" der geplanten Regelung.