Der richtige Umgang mit Personalberatern

04.04.2005
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Joachim Staude, BDU: "Die Unterlagen des Kandidaten dürfen nur mit dessen Einverständnis weitergegeben werden."

Neben absoluter Diskretion erwartet er von den Personalberatern, dass sie nicht nur die Anforderungen an die Stelle, sondern auch die Marktlage verstehen. Auch der zeitliche Rahmen ist für Schoon wichtig: "Die Personalberater sollen binnen zehn Wochen mindestens drei geeignete Kandidaten präsentieren." Zudem setzt er ein strukturiertes und teamorientiertes Vorgehen voraus: "Personalberater sollen uns zu den Lebensläufen Zusatzinformationen über die Kandidaten liefern, etwa zu deren Gehalts- und Arbeitsvorstellungen. Auf dieser Basis können wir dann zielsichere Interviews führen."

Der Umgang des Personalberaters mit seinen Kunden und den Kandidaten verrät vieles über seine Seriösität. "Die Bedingungen für die geschäftliche Zusammenarbeit mit einem Unternehmen sollte der Personalberater deutlich herausstellen, am besten in einem schriftlichen Angebot nach einem ersten Gespräch", nennt BDU-Vizepräsident Joachim Staude einen Qualitätsstandard, den der Verband für seine Mitglieder ausgegeben hat. Zur Transparenz gehöre auch, Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und andere Mitarbeiter des Kunden für einen gewissen Zeitraum nicht abzuwerben.

Verpflichtet sei der Personalberater auch gegenüber dem Jobinteressanten, so Staude: "Die Unterlagen des Kandidaten dürfen nur mit dessen Einverständnis weitergegeben werden." Dasselbe gelte für Referenzen, die Personalberater gern bei früheren Chefs einholen, um die Aussagekraft der Arbeitszeugnisse zu überprüfen.

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