Die Garantiefunktion beim Zweiterwerb bleibt beim Hersteller:

Der Händler trägt nur die Broker-Funktion

29.08.1980

MÜNCHEN (gr) - Die meisten Gebrauchtcomputerhändler weisen Garantieleistungen weit von sich. Gegenüber dem Kunden übernehmen sie nur Broker-Funktion. Als Vermittler sorgen sie lediglich dafür, daß die spezifizierte Anlage beim künftigen Anwender ankommt. Während bei solch einem Deal die Wartungsgarantie von IBM als Hersteller fast immer übernommen wird und auch andere befragte Rechnerhersteller mit der Wartungsübernahme keine Probleme machen, versuchen jedoch alle Beteiligten der Verantwortung für eine termingerechte Lieferung aus dem Weg zu gehen.

Den Käufer einer gebrauchten EDV-Anlage interessieren vorwiegend vier Sachverhalte: Einmal will er einen Computer erhalten, der hinsichtlich Hersteller, Kapazität und Anschlußmöglichkeiten seinen Anforderungen entspricht.

Das Gerät soll am neuen Aufstellungsort "wie beschrieben" funktionieren, termingerecht angeliefert werden und, weil störungsanfällig, außerdem vom Hersteller unter Wartungsobhut genommen werden.

Seriosität, so könnte man sagen, hieße damit für den Broker, daß er hält, was er verspricht, aber auch nichts übergeht, was er dem guten Glauben nach versprechen müßte.

Der Rechner in der Brieftasche

Beim Händler laufen Informationen über Angebot und Nachfrage nach gebrauchten Rechnern zusammen. Kommt der Kunde zum Broker, schildert er die Leistungsanforderungen die er von seinem künftigen System erfüllt haben möchte. So startet, sagt Bruno Urban, Geschäftsführer der Arbuma Vertriebs GmbH, Hamburg häufig der Suchvorgang. In allen Details beschrieben bietet der dann dem Kunden die Systeme an, die zur Verfügung stehen. Die Angaben werden geliefert zur Zentraleinheit mit allen ihren Anschlußmöglichkeiten sowie zu den Peripheriegeräten. Damit könne sich der Kaufwillige ein Bild über das Leistungsvolumen machen, sagt Urban. Geräte, über die Urban in diesem Gespräch spricht, kann er garantiert liefern.

Hat der Verkäufer eine Anlage auf Lager oder in seinem Portefeuille ist die Erfüllung der Vereinbarung für ihn unproblematisch. Der Kunde kann die Anlage in Augenschein nehmen, die Begleitpapiere - beim Rechner Wartungsbücher und Zertifikat- einsehen und den Liefertermin vereinbaren. In diesem speziellen Fall gehört der Liefertermin zu den Belangen, die der Händler unmittelbar beeinflussen kann. Nach Angaben einer Gesellschaft übernimmt der Händler für diese Vorgänge auch die Garantie, daß sie vertragsgemäß durchgeführt werden. Den Transport wickelt ein spezielles Transportunternehmen ab, dessen Versicherungen für eventuell auftretende Schäden geradestehen.

Nun haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch der Verkäufer einer Sache dafür, daß die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Treten am neuen Standort Probleme bei der Installation auf, die nach übereinstimmender Angabe aller befragten Händler durch den Hersteller vorgenommen wird, manchmal aber zum Verantwortungsbereich des Brokers zählt und nimmt etwa IBM die Anlage nicht ab, so sorgt beispielsweise die Premier Computers GmbH, Düsseldorf, dafür, daß die Mängel behoben werden. "Bei Kauf wie bei Miete", gibt sich Premier-Geschäftsführer Volker Heiderich kulant, "sind die Zahlungen erst dann fällig, wenn IBM die Anlage abgenommen und für künftige Wartungsleistungen akzeptiert hat."

Installationsplan als Anhaltspunkt

Schwieriger wird die Beschaffung, wenn der Händler nur von einer Anlage weiß. Der Verkäufer einer Anlage,

so erläutert der EDV-Leiter einer Versicherung, einigt sich mit dem Mittler über den Liefertermin. Der Zeitpunkt der Übergabe hängt erfahrungsgemäß vom Installationsplan des Voranwenders ab. Verschieben sich dessen Lieferzeiten, so hat immer der Gebrauchtcomputer-Käufer das Nachsehen - er muß warten. Im konkreten

Fall machte die Versicherung beim Verkauf keine Garantiezusagen. In

keinem Punkt verpflichtete sie sich, bei Nichteinhaltung der Frist eine

Vertragsstrafe zu zahlen, sondern verkaufte die IBM-Anlage sozusagen frei Haus. Nach dem Abbau durch Techniker des Herstellers ging die Gefahr auf den Spediteur über.

Dies zeigt: Der Käufer einer Gebrauchtanlage ist auch vom Verantwortungsbewußtsein des Voranwenders abhängig.

Verfügungsnachweis reicht nicht immer

Naiv sei die Annahme, daß ein Kunde unterschreibt, ehe der Händler den Verfügungsnachweis erbringen kann, mokiert sich einer der Gebrauchtanlagen-Händler. Legt der Second-Hand-Broker die Maschinennummer vor, so verlangten seinen Erfahrungen nach 90 Prozent der Kaufwilligen eine Besichtigung der Anlage, denn die Typenbezeichnung wie IBM /370-148, zu der eine bestimmte Firmensoftware gehöre, garantiere die Erfüllung bestimmter Funktionen.

Außer der Bezeichnung erscheine im Vertrag kein weiteres Wort über den Leistungsumfang. Als Voraussetzung müsse jedoch ein gültiges IBM-Zertifikat mitpräsentiert werden. Damit, so der Händler, werde der Computer nicht gekauft "wie besehen", sondern eher wie vom Hersteller beschrieben. So verlassen sich auch von den Arbuma-Kunden 90 Prozent auf die Beschreibung. Nur zehn Prozent verlangen, so Urban, die Anlage beim Vornutzer tatsächlich zu sehen.

Nicht die IBM steigt ohne Schwierigkeiten für den Zweit- oder Drittanwender problemlos in den Wartungsvertrag ein. Auch andere Hersteller versichern, die Folgewartung zu übernehmen.

Etwa 98 Prozent der IBM-Anwender schließen nach Erfahrungen der Isaria Computer Vertriebs GmbH München, für ihre Anlage einen Wartungsvertrag ab. Nutzer anderer Hersteller erreichten fast denselben Prozentsatz. Alle befragten Händler kaufen übrigens nur Anlagen, die ununterbrochen unter der Obhut ihres Herstellers standen.

Der Wartungsvertrag läuft nicht auf die Maschine, sondern auf den Anwender. Folglich ist denkbar, daß sich der Hersteller weigert, mit dem Neukunden einen Vertrag abzuschließen. Friedrich Wilsch, Geschäftsführer der Wilsch GmbH + Co. KG, Grünwald, erinnert sich nur an einen US-Hersteller, der die Nachfolge nicht antreten wollte. Falls es sich um ein gängiges Modell handelt und die Maschinen in einem "einigermaßen guten Zustand" sind, sieht die Burroughs GmbH Eschborn, keine Probleme. Im Rahmen der Kundenentwicklung, so ein Sprecher der Honeywell Bull AG Köln, die selbst auch auf den Gebrauchtmarkt ihrer Rechner tätig ist werden diese Kunden "wartungsmäßig nicht schlechter behändelt" als die Anwender von Neu-Systemen.

Mit ihrem Wartungszertifikat jedoch, daß dem Voranwender zugestellt und an den Erwerber weitergegeben wird, nimmt IBM des Wartungsrisiko von den Schultern des Käufers. Vorab versichert sie, daß die Bedingungen für den Abschluß eines Wartungsvertrages erfüllt sind.