Dienstwagen

Der Freiberufler, sein Auto und sein Fahrtenbuch

25.07.2007
Von Benno Grunewald

Fazit und Empfehlungen

Kern des Problems ist die Frage, wie die betriebliche Nutzung von mehr als 50 Prozent bewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden kann.

Da der Vollbeweis - was auf das (von vielen ungeliebte) Fahrtenbuch hinausliefe - nicht verlangt werden kann, muss sich das Finanzamt mit weniger zufrieden geben.

Beispielhaft kann somit die Glaubhaftmachung erfolgen, indem der Selbständige über einen längeren repräsentativen Zeitraum (zirka drei Monate) seine dienstlichen Fahrten belegt.

Somit scheint die konkrete Aufzeichnung geschäftlicher Termine mit Angabe insbesondere des Ortes und des Datums oder alternativ die Privatfahrten mit den entsprechenden Angaben als sinnvoll.

Und schließlich sollten Belege wie Tankquittungen, Restaurantrechnungen etc. gesammelt und den Terminen zugeordnet werden.

Es ist unschwer zu erkennen, dass sich hier eine weitere große steuerliche Grauzone auftut, die dem Finanzamt einen weiten Ermessenspielraum einräumt und die zudem nicht nur kurz- und mittelfristig den steuerlichen Beratern sondern langfristig auch den Finanzgerichten viel Arbeit bescheren wird.

Ob dies zur allenthalben gewünschten Vereinfachung des Steuerrechts und Entbürokratisierung beiträgt und die Selbständigkeit fördert, wie gerade von Politikern immer wieder gefordert, darf grundlegend bezweifelt werden. (ChannelPartner mf/ka)