Der Bundesrechnungshof kritisiert Behörden schöpfen DV Ressourcen nicht aus

02.12.1983

Von CW-Mitarbeiter Egon Schmidt

Jedes Jahr legt der Bundesrechnungshof zu Frankfurt erneut seine verdienstvolle, aber leider in der Praxis der Verwaltung wohl ein bißchen zu wenig respektierte Arbeit vor: "Bemerkungen" zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des öffentlichen Sektors. Wie immer finden sich auch diesmal wieder die öffentlichen Datenverarbeiter unter den Kritisierten.

Heuer sind es vor allem zwei Bereiche, mit denen der Bundesrechnungshof nicht so recht einverstanden ist. Einmal geht es um ein ,"Informationszentrum für steuerliche Auslandsbeziehungen beim "Bundesamt für Finanzen" und zum anderen läuft offenbar bei der "dialogisierten Datenfernübertragung" im Bereich der Berliner Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nicht alles so, wie es laufen sollte.

Bei dem Informationszentrum für steuerliche Auslandsbeziehungen, so kritisiert der Rechnungshof, habe der Bundesminister der Finanzen "nicht in dem notwendigen Umfang einen sachgerechten Aufbau der Datenbank vorangetrieben"; und auch die Länder, so kann man weiter erfahren, hätten da doch wohl ein bißchen aktiver mitmachen können.

Wie man dem Bericht des Rechnungshofs entnehmen kann, sammelt die Steuerverwaltung "Erkenntnisse" über grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen mit Hilfe von "Auslandskarteien". Allerdings wurde dieses Kartei-Verfahren schon vor langen Jahren für unzureichend befunden und deshalb 1971 das-damals neugeschaffene-Bundesamt für Finanzen damit beauftragt, zentral und mit moderner Technik den Steuersündern hinterherzujagen. Es sollte, so die offizielle Formulierung, "ein stets auskunftsbereites Informationszentrum des Bundes für steuerliche Auslandsbeziehungen" schaffen, das allen interessierten Stellen der Steuerverwaltung zur Verfügung steht.

So unterhält die Finanzverwaltung denn nun seit 1977 "als Arbeitsmittel" unter anderem auch eine Datenbank über "Steuerausländer mit Inlandsbeziehungen" sowie über "Steuerinländer mit Auslandsbeziehungen". Dafür gibt allein der Bund pro Jahr rund 3,7 Millionen Mark aus und auch die Länder müssen sich die Aktualisierung des zentralen Datenbestandes einiges kosten lassen.

Aufwand lohnt nicht

Doch leider scheint all dieser Aufwand sich nicht so recht zu lohnen, denn, so die

Rechnungshof-Experten, das Info-Zentrum,"erbringt bis heute nicht die Leistungen, die der Gesetzgeber erwartet hat". Die Datei sei immer noch nicht vollständig aufgebaut, woran übrigens die unzureichend kooperierenden Länder eine erhebliche Mitschuld trügen; die Finanzämter kämen ihrer Meldepflicht nur unzureichend nach und so sei immer noch bloß ein Bruchteil der einschlägigen Vorgänge erfaßt. "Die Daten sind teilweise veraltet" und von den beim Bundesamt erfaßten Personen seien inzwischen "mehr als 60 von Hundert nicht mehr steuerpflichtig .

Wie die Frankfurter Fachleute monieren, ist die Datenbank nicht nur arg spät ins Leben gerufen worden (nämlich 1977, sechs Jahre nach der Ur-Idee), auch "Art und Umfang des eingesetzten Personals reichten für einen zügigen Aufbau nicht aus." Und mehr noch: das Bundesamt nutze bis heute die Möglichkeiten, die die Datenverarbeitung biete, "nicht genügend".

Es gebe nämlich auch keinen Datenträgeraustausch mit den Ländern, "obwohl das technisch möglich ist" und obwohl damit der Datenbestand rasch vervollständigt und auf den neuesten Stand gebracht werden könnte.

So schwer man sich offenbar im Bereich der Finanzverwaltung damit tut, das

Rationalisierungspotiential eines Computersystems voll auszuschöpfen - und damit genau die Steuergelder selber verpulvert, die man mit dem System vermehrt einziehen will-, so schwer tun sich, scheint es, auch die Beamten in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit dem sachgerechten Einsatz der EDV, folgt man dem Rechnungshof.

Eigene Definition der Realzeit

Die BfA, so die Rechnungsprüfer, hat im ganzen Bundesgebiet 29 Auskunfts- und Beratungsstellen und setzt dort als Endgeräte für ihren Computer Eingabegeräte und Drucker ein. Diese Stationen sind über Pstleitungen direkt mit der zentralen Datenbank der Hauptverwaltung verbunden und können unmittelbar auf den dortigen Datenbestand "zugreifen", also etwa den Inhalt der Versicherungskonten und die sogenannten "Rentenanwartschaften" anzeigen.

Bisher, moniert der Rechnungshof, hat die BfA noch nicht vorgesehen, über diese Endgeräte die Versicherungskonten unmittelbar zu ändern, also Daten unmittelbar zu berichtigen, zu ergänzen oder zu löschen. Und das, obwohl so eine Vorgehensweise sich doch eigentlich "technisch anbietet".

Statt dessen, und hier liest sich der kritische Report aus Frankfurt nun langsam fast wie ein Witzblatt, werden für Kontenveränderungen von den Bediensteten in den Auskunfts- und Beratungsstellen immer noch handschriftlich (!) Daten-Eingabebelege "vorbereitet", die dann an die Hauptverwaltung in Berlin geschickt werden. Dort prüfen weitere Beamte (!) den Inhalt der Belege und "erfassen" ihn für die Datenverarbeitung im "sogenannten Realzeitverfahren".

Aktenumlauf reduziert

Wohl nicht nur "der Bundesrechnungshof hält dieses Verfahren für umständlich und für verbesserungsfähig". Er meint, die Daten könnten doch gleich an Ort und Stelle in den Rechner eingegeben werden, was gleich auch den Nachteil der räumlichen Trennung zwischen Beratungsstellen und Hauptverwaltung mindern dürfte. Die "Klärung und Pflege der Versicherungskonten" könnte so

beschleunigt werden, man könnte

die bisherige Dateneingabe entlasten und "die vollständige Bearbeitung eines Vorgangs ohne Unterbrechung" Wäre ein weiteres Plus. Ganz zu schweigen davon, daß man dann auch Material sparen und auf Botendienste verzichten könnte, daß der Aktenumlauf reduziert würde und man es auch mit der Aktenverwaltung fortan leichter haben könnte.

Auf diese Vorhaltungen aus Frankfurt reagierte, so ist dem Bericht der Rechnungshöflinge zu entnehmen, die Berliner BfA-Verwaltung mit einer ausführlichen Darstellung der Gründe, warum man lieber weiterhin nach dem berühmten Verwaltungsgrundsatz verfahren wolle, "das haben wir schon immer so gemacht.

Das aber wollen die Frankfurter einfach nicht gelten lassen - und sie kommen der Berliner BfA mit einem massiven Gegenargument: genau das, was bei der BfA - auch wegen vorgeschobener

"Datenschutzgründe" - angeblich nicht machbar sei, würde von den anderen Trägern der Rentenversicherung "im wesentlichen" bereits seit langem praktiziert. Offenbar, so vermutet der Rechnungshof, haben jene Versicherungsträger die Mehrbelastungen, die eine konsequent modernisiert EDV wohl erfordert, gern auf sich genommen, weil sie sich unterm Strich doch einen stattlichen Nutzen haben ausrechnen können. Darunter ganz besonders den, daß die Antragsverfahren jetzt bei ihnen deutlich schneller durchgezogen werden können.

Die Leute vom Rechnungshof weisen ferner die Chefetage der BfA noch darauf hin, daß ja die

BfA-Geschäftsführung selber ihren Vorstand bei der Beschaffung von Datensichtgeräten für die Sachbearbeitung in der Hauptverwaltung empfohlen habe, "die zwischenzeitlich entwickelten Techniken des Direktanschlusses an den Rechner voll auszuschöpfen." Denn es biete sich nach der Speicherung der Versicherungsdaten doch nun einfach an, diese Daten über die Endgeräte "unmittelbar zu verarbeiten." - Nur so würden die mit der Datenspeicherung gegebenen Möglichkeiten voll ausgenutzt werden können.

Der Bundesrechnungshof schließt sich dem mit der Empfehlung an, die externen Auskunfts- und Beratungsstellen nun personell zu verstärken und ihnen die nötige, zeitgemäße Technik an die Hand zu geben. Dies habe zwar Auswirkungen auf die personelle Ausstattung der Hauptverwaltung, aber die seien eben hinzunehmen. Die externen Stellen sollten nicht länger, "von der technischen Entwicklung in ihrer

Hauptverwaltung und bei anderen Rentenversicherungsträgern" ausgenommen werden