Personal-Datenbanken

Der Betriebsrat locht mit

29.08.1975

MÜNCHEN - Die Liberalen wittern Gefahren. "Der Computereinsatz in der Wirtschaft kann zur Verfestigung etablierter Macht führen", warnte Bayerns FDP im Sommer in Augsburg. Sie könnte dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) aus der Seele gesprochen haben. Wenn sich allenthalben in großen und teilweise auch schon mittleren Firmen Projekte zu Personal-Informations-Systemen mit dem Endziel Personal-Datenbanken auftun, so reagieren die Gewerkschaften und Betriebsräte darauf ziemlich unterschiedlich und überwiegend unfreundlich. "Das kommt doch wieder nur den Arbeitgebern zugute", ist eindeutig der überwiegende Tenor auf Umfragen der CW.

Betriebsräte befragt

Bei der Deutschen Texaco AG mag sich vom Betriebsrat niemand zum Thema Personal-Datenbank zitieren lassen. "Wir sind leider schon zu oft in die Pfanne gehauen worden", entschuldigt ein Betriebsratsprecher die Zurückhaltung. "Zu sagen wäre dazu freilich viel". Es ist nicht zu überhören, daß die - überwiegend der IG Chemie angehörenden - Texaco Arbeitnehmervertreter nur mit Sorge daran denken, daß nun mehr als nur Lohn- und Gehaltsabrechnungen in die Platten oder auf die Magnetbänder aufgenommen werden sollen.

Ganz anders die Stimmung bei den Arbeitnehmern der Bausparkasse Wüstenrot. Betriebsratsvorsitzender Gerhard Metzler (Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherung - HBV) zur CW: "Wir haben hier keine Bedenken gegen die Personal-Datenbank. Bei uns hat ja so ziemlich jeder seit Jahr und Tag mit der EDV zu tun, allein durch den Kundenverkehr. Da weiß jeder, daß an den Blechdingern nichts Geheimnisvolles oder Gefährliches dran ist, womit ein Arbeitgeber hinter dem Rücken seiner Leute krumme Touren drehen kann. Bei den gewerblichen Kollegen von der IG Chemie ist das vielleicht anders. Die haben Angst." Immerhin: auch Metzger läßt es sich nicht nehmen, stichprobenweise dabei zuzugucken, wenn die Personalabteilung Personaldaten zur Codierung weitergibt.

Der Betriebsrat war ohnehin schon vorher mit der Personal- Datenbank befaßt: bei ihrer Konzeption, bei Festlegung der Qualifikations- und Tätigkeitsdateien und bei der Zuordnung der einzelnen Arbeitnehmer in die entsprechenden Fähigkeits- und Tätigkeiten-Merkmalsgruppen. Der Betriebsrat - und sicher nicht nur bei Wüstenrot - locht immer mit.

Jederzeit Einblick

So wird es auch im Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes gefordert: Der Datenschutz in der Wirtschaft spielt darin eine besondere Rolle, mithin auch der Schutz der Daten des Arbeitnehmers in seiner Rechtsbeziehung zum Arbeitgeber. Hinzu kommen die Erfordernisse des Betriebsverfassungsgesetzes: Der Arbeitnehmer hat jederzeit Anspruch auf Einblick in seine Personalakten und kann dabei den Betriebsrat oder die Gewerkschaft hinzuziehen, und die Personalakte darf gegen seinen Einspruch nichts enthalten, was sich nachteilig für sein Fortkommen in diesem Betrieb oder beruflich ganz allgemein auswirken könnte. Diese Grundsätze gelten auch, wenn sich Verträge, Hausmitteilungen oder Aktennotizen einer Personalakte in EDV-Datenträgern wiederfinden.

DGB-Sonderschulungen

Die "Frankfurter Allgemeine" rät denn auch den Arbeitgebern, zugleich mit Planung einer Personal-Datenbank einen paritätischen Ausschuß zu bilden. Er soll dem späteren betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorarbeiten. Sobald das Projekt realisiert wird, soll der Arbeitgeber "unter Abstimmung mit dem Betriebsrat" dem Mitarbeiter die Daten offenlegen, die in die Datei eingehen sollen.

Es wird keine zu weitgehende Prognose sein, daß die Gewerkschaften sehr bald mit Sonderschulungen ihrer in Betriebsräten vertretenen Mitglieder beginnen werden, um dadurch sicherzustellen, daß den Geschäftsleitungen, Personalchefs und EDV-Abteilungen ausreichend informierte Gesprächspartner - oder "Kontrolleure" - gegenübertreten können. hs