Die Zukunft des PCs/Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt

Der Arbeitsplatz der Zukunft: Ergonomie und Datensicherheit im Vordergrund

25.08.2000
Informationstechnik, Computer, Laptops, Handys, Palmtops & Co. haben Eingang in die Arbeitswelt der Angestellten gefunden. Zwei von drei Beschäftigten arbeiten inzwischen gelegentlich oder überwiegend am Computer, 36 Prozent fast ausschließlich. In der Industrie und im öffentlichen Dienst sind mehr als 40 Prozent der Arbeitsplätze computergestützt. Manuel Kiper* erläutert, welche Folgen die digitale Arbeitswelt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat.

Die Firma Ford gab Anfang dieses Jahres bekannt, ihren weltweit 350000 Mitarbeitern, also auch allen Produktionsarbeitern, einen Internet-fähigen PC samt Drucker zu schenken. Zwar wurde die Aktion in Deutschland wegen der Besteuerung von geldwerten Vorteilen vorübergehend auf Eis gelegt, doch plant Ford nun, den Mitarbeitern die Computer zu Aus- und Weiterbildungszwecken zu überlassen. Der Trend, dem längst auch andere Unternehmen folgen, ist klar: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen zusehends. Die Erreich- und Verfügbarkeit von Mitarbeitern soll in manchen Bereichen rund um die Uhr gewährleistet werden. Teleheimarbeit und Telelearning verlegen die Arbeit sogar in die privaten vier Wände.

Aber nicht nur der konventionelle Computerarbeitsplatz hat sich flächendeckend durchgesetzt. Wal-Mart beispielsweise verknüpft im Handel alle Mitarbeiter mit der Zentrale. Multimediale Käfigarbeitsplätze im Call-Center finden weite Verbreitung. Automatische Zugangskontrollen, auf biometrische Merkmale gestützt, und die Rundum-Videoüberwachung der Arbeitnehmer greifen um sich.

Firmen wie die DVG in Hannover, die Datenverarbeitungsgesellschaft der Sparkassen, praktizieren bereits das papierlose Büro. Feste Arbeitsplätze gibt es nicht mehr. Wer kommt, besetzt einen der - restriktiv berechneten - Computerarbeitsplätze und installiert die Software, die er zum Arbeiten braucht. Die Individualität des Arbeitsplatzes beschränkt sich auf ladbare Bildschirmschoner. Lauschige Innenhöfe und Gartenanlagen sorgen für eine zumindest äußerlich optimale Arbeitsumwelt.

Eigentlich erzwingt die Bildschirmarbeitsverordnung heute für alte wie neue Computerarbeitsplätze Mindeststandards des Gesundheitsschutzes. Aber die Realität sieht anders aus: Die Bestimmungen dieser Verordnung sind erst an jedem zweiten Arbeitsplatz umgesetzt, und die Belastungen für die Arbeitnehmer sind nicht im Sinken, sondern im Steigen. Wissenschaftlich erwiesen sind die zunehmenden psychomentalen Probleme, wie sie zum Beispiel für Call-Center-Arbeitsplätze exemplarisch ermittelt wurden. Krank machender Stress resultiert vielfach auch aus wachsendem Zeitdruck, aus ständigen Umorganisationen, mangelnden Entfaltungsmöglichkeiten und nach wie vor ungünstigen Umgebungsfaktoren. Obwohl Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsplatzverordnung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess auch in Hinblick auf psychische Belastungen vorschreiben, setzt sich in der Praxis oftmals eher das Gegenteil durch.

Mehr geworden sind die Möglichkeiten technischer Überwachung - und sie werden auch genutzt. Zwar wurde beispielsweise im vergangenen Jahr das Vorhaben von Mister Minit, die Mitarbeiter permanent mit Video zu überwachen, vom Kaufhof-Konzern abgeblockt. Eine solch offensichtliche lückenlose Überwachung des Verhaltens der Beschäftigten ist in Deutschland nach übereinstimmender Rechtsprechung von Bundesverfassungs- und Bundesarbeitsgericht nicht zulässig. Die allgegenwärtige Computertechnik ermöglicht aber vermehrt weniger offensichtliche Formen der Verhaltenskontrolle. In vielen Unternehmen werden die modernen Informations- und Kommunikationstechniken wie E-Mail und Web genutzt, um die Arbeit und das Verhalten von Mitarbeitern transparent zu machen. Nach einer Studie der American Management Association überwachen in den USA bereits 27 Prozent der Großunternehmen die Mail-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter. Ebenfalls gebräuchlich sind versteckte Überwachungsprogramme in PCs, die regelmäßig den Bildschirminhalt der Arbeitsplatz-PCs an einen Server schicken.

Einblicke eines Unternehmens in Inhalte und Umstände elektronischer Kommunikation sind nach gängiger Rechtsprechung rechtfertigungsbedürftige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis. Als gerechtfertigt hat zum Beispiel das Bundesarbeitsgericht bei einer ACD-Anlage 1995 erlaubt, externe Telefongespräche der Arbeitnehmer in deren Gegenwart zu Ausbildungszwecken mitzuhören.

Auch eine Kontrolle des Telefonierverhaltens der Beschäftigten im Hinblick auf Missbrauch und Kostenverursachung wird in der Rechtsprechung für zulässig gehalten. Von unteren Arbeitsgerichtsinstanzen werden hier zum Teil drastische Urteile gefällt, die allerdings vor Landesarbeitsgerichten üblicherweise nicht Bestand haben. Gesetzlich durch das Fernmeldegeheimnis geschützt ist nach Telekommunikationsgesetz nicht nur das Telefonieren, sondern jede Art der individuellen Nachrichtenübermittlung, einschließlich E-Mail und Telefax. Auch die Einführung eines generellen Überwachungssystems für den elektronischen Postverkehr in den Unternehmen stellt demnach einen Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer dar. Bei eindeutig als solcher erkennbarer Geschäftspost sind gelegentliche Eingriffe zu Kontrollzwecken allerdings zulässig. Persönlich adressierte oder an den Betriebs- oder Personalrat gerichtete oder verschickte E-Mails unterliegen hingegen einem Schutz vor Überwachung, nicht nur des Inhalts, sondern auch der Verbindungsdaten. Eine Auswertung des gesamten E-Mail-Verkehrs (etwa durch automatisches Scannen) durch den Arbeitgeber ist nach Auffassung der Länderdatenschutzbeauftragten jedenfalls im Regelfall nicht gestattet.

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten eine nicht ausschließlich dienstliche Internet-Nutzung ermöglichen, gelten als Teledienste-Anbieter. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Firmen ihren Beschäftigten über das Intranet Angebote über den Kauf ausgemusterter Computer oder frei werdende Stellen anbieten. Klar ist, dass ein Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mails oder Internet-Kontakte aus Gründen der Systemsicherheit, dem Schutz vor Viren und vor Kosten- und Netzüberlastung nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Andererseits müssen aber Arbeitgeber auch die Bestimmungen des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) einhalten. Das TDDSG schreibt das Gebot der Datensparsamkeit vor. Die Datenerhebung ist von der Zustimmung des Nutzers abhängig; der Nutzer ist von Art und Umfang der Datenerhebung zu unterrichten; die Nutzung ist - so weit technisch möglich und zumutbar - anonym oder pseudonym zu ermöglichen; personenbezogene Nutzerprofile sind unzulässig und nur bei Pseudonymen erlaubt.

Entsprechenden Befürchtungen hinsichtlich einer solchen Überwachung kann und sollte mit klaren Regelungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern entgegengetreten werden. Dies heißt nun allerdings nicht, dass der Arbeitgeber jedwede Internet-Nutzung seiner Beschäftigten dulden muss. Zugangsbeschränkungen, Ahndung von Missbrauch oder Geheimnisverrat und Ähnliches sind dem Arbeitgeber nicht verwehrt. Auch hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, das Internet nach Belieben zu nutzen. So müssen (und dürfen) auch strafbare Handlungen über E-Mail- oder Internet/Intranet-Nutzung nicht eingenommen werden. Insofern sind bei begründetem Verdacht Missbrauchskontrollen und entsprechende Ahndung zulässig. Eine systematische Überwachung und individuelle Auswertung der Internet-Aktivitäten von Mitarbeitern, wie sie die Filterprogramme von Cyber Patrol, Little Brother, Spector, Surf Control und andere Software zulassen, ist zwar in den USA üblich, in Deutschland aber unzulässig.

Datenschutz wurde seit dem Volkszählungsurteil 1983 als Konkretisierung des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts entwickelt. Datenschutz als Datensicherheit ist heute aber auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Es gilt, in der globalisierten Datenkommunikation die Vertraulichkeit des Datenflusses systematisch zu sichern, um Firmen- wie Behördenwissen zu schützen. Ohne Datensicherheit kein elektronisches Banking, ohne Datensicherheit kein E-Commerce, ohne Datensicherheit kein Schutz von Firmengeheimnissen und keine rechtsverbindliche elektronische Unterschrift.

Die durch Multimedia sich ändernde Arbeitsumwelt erfordert das Eingreifen von Betriebs- und Personalräten, von Datenschutzbeauftragten wie Organisationsabteilungen, um die betrieblichen Innovationen gegen die Konkurrenz zu sichern und die neuen Arbeitsplätze sozialverträglich zu gestalten. Verschlüsselung von Daten wäre hierzu ein wichtiger Baustein. Die Erhöhung der Datensicherheit ist für die weitere wirtschaftliche Internet-Nutzung unabdingbare Voraussetzung. Dies betrifft indirekt auch den Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer, vor allem aber die wirtschaftlichen Interessen von Firmen. Konzerne wie Siemens, Enercon oder Boehringer hatten in der Vergangenheit zum Beispiel unliebsame Erfahrungen mit der Schnüffelei des amerikanischen Geheimdienstes NSA gemacht, der offensichtlich Wirtschaftsgeheimnisse an konkurrierende amerikanische Firmen weitergab. Dass aber auch deutsche Geheimdienste internationalen Datenverkehr abhorchen, wurde einem größeren Publikum bekannt, als Ende vergangenen Jahres die Geldwäsche deutscher Banken über Liechtenstein dokumentiert wurde. Die Daten waren vom Schwarzwald aus gewonnen worden. Mit 11272 telefonüberwachten Anschlüssen wurde in Deutschland 1998 übrigens auch - gesetzlich sanktioniert - zehnmal so viel abgehört wie in den USA.

Verschlüsselung nützt Firmen und ArbeitnehmernUntersuchungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnlogie (BSI) zeichnen eine düstere Bilanz hinsichtlich des Sicherheitsbewusstseins. Demnach würden lediglich vier Prozent der Unternehmen ihre E-Mails verschlüsseln. Datensicherheit ist aber zu einem ernst zu nehmenden Faktor im globalen Wettbewerb geworden. Parteiübergreifend kam die Multimedia-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zu der Auffassung, "dass alle Maßnahmen und Hemmnisse, die einer breiten Nutzung von Verschlüsselungsverfahren entgegenwirken, vermieden und abgebaut werden müssen". Im vergangenen Jahr hat das Bundeskabinett mit den "Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik" für Deutschland vorläufig jede Beschränkung der Verschlüsselung ausgeschlossen.

Konkurrenzfähigkeit in der modernen IT-Welt resultiert vermutlich eher aus motivierten Mitarbeitern, die zur Wertschöpfung beitragen, guten Arbeitsbedingungen und Investitionen in Datensicherheit denn aus maximaler Ausbeutung der Arbeitskraft, Vernachlässigung der Ergonomie und lückenloser Überwachung.

*Dr. Manuel Kiper ist Berater für Technologiefolgen und Qualifizierung im Bildungswerk der DAG-Niedersachsen in Hannover.