Web

Denic muß Schadensersatz zahlen

29.07.1999
Streit um URL-Vergabe

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die in Deutschland für die Vergabe von Domain-Namen zuständige Denic e.G., Frankfurt/M. ist zu Schadensersatz verurteilt worden. Die Organisation hatte einem Kunden eine Domain nicht entzogen, obwohl eine andere Firma ein weitaus begründeteres Recht auf den Namen hat. Grundsätzlich hatte das Landgericht Magdeburg aber nicht an der Namensvergabe durch Denic auszusetzen. Angesichts des Massenandrangs auf Domain-Namen sei eine besondere Prüfung der Berechtigung nicht zumutbar. Grobe und offenkundige Verletzungen der Rechte seien allerdings zu überwachen. Denic hat mittlerweile gegen das Urteil Berufung eingelegt.