Justiz kassiert mit EDV-Hilfe:

Den Rationalisierungserfolg verschweigt das Amt

25.02.1977

MÜNCHEN (CW) - Das Unterhaltsgeld für ledige Kinder und die Beträge gerichtlich ausgesprochener Geldbußen treibt in Bayern jetzt ein Computer ein. Nach nur dreimonatigem Probelauf (11 Rechenläufe) glaubt das Rechenzentrum 3 des Bayerischen Landesamtes für Datenverarbeitung die 160 000 Daten (für die "Automatisierung der Beitreibung von Vermögensstrafen" und die "Automatisierung von Unterhaltsverfahren" in drei Dateien gespeichert) fehlerfrei für Justitia verarbeiten zu können. Während die Software-Organisation vom Landesamt in Eigenregie bewältigt wurde (ihm obliegt auch künftig die dafür notwendige Datenerfassung), bediente sich das Landesamt bei der Übersetzung der Programmschtritte in Cobol "in zufriedenstellender Zusammenarbeit" der Dienstleistung der Softlab GmbH (München).

In der Testphase beanspruchten die Pilotprojekte (im Auftrag der Justizministerkonferenz erarbeitet die "Bund/Länderkommission für Datenverarbeitung" größere EDV-Projekte) etwa sieben Prozent der installierten Rechnerkapazität (IBM 370/135, 512 K, zwei 3805-Drucker). Im Vollbetrieb (Magnetband-Batchverarbeitung) dürften etwa 20 Prozent der CPU-Leistung benötigt werden. Mit 80 Prozent durchschnittlicher Auslastung ist der gemeinsam vom bayerischen Sozial- und Justizministerium betriebene Großrechner bis an die Leistungsgrenze ausgefahren.

Während das Justizministerium mit der Begründung, "das Finanzministerium hört mit" nicht angeben wollte, welche Einsparungen mit den elektronischen Ressourcen gegenüber dem herkömmlichen Beitreibungsverfahren zu erreichen sind, plädierte Justiz-Staatsekretär Dr. Seidl zumindest für die Vorzüge eines gemeinsam betriebenen Großrechners. Er sieht "keinen Anlaß, durch ein Fachrechenzentrum" (siehe CW Nr. 6 vom 4. Februar 1977) das Justizministerium aufzublähen Daß die beiden Programme jedenfalls jetzt schon der Justiz sparen helfen steht inoffiziell bereits fest: In einigen Probeläufen wurde ein Personalmultiplikator von 0,14 errechnet.