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Deduplizierung: Quantum verklagt Riverbed

11.10.2007
Für die neue Technik der Datendeduplizierung strebt Speicherhersteller Quantum normalerweise Cross-Lizenzierungen mit Wettbewerbern ab, um sich vor Patentstreitigkeiten zu schützen. Das gelang mit Riverbed nicht.

Die neue Technik der Deduplizierung gilt schon jetzt als so erfolgsträchtig, dass Firmen ihre Rechte an der Technik schon im Vorfeld mit Cross-Lizenzverträgen sichern. So hat Quantum beispielsweise mit Data Domain ein Überkreuzabkommen abgeschlossen. Gelingt das nicht, bleibt nur die Übernahme des Konkurrenten oder der Gang zu Gericht. Den beschritt jetzt Quantum und klagte Riverbed Technology vor einem Bezirksgericht in Nordkalifornien an.

Der Bandspezialist glaubt, dass Riverbed das US-Patent mit der Nummer 5.990.810 verletzt, das ihm im November 1999 erteilt wurde. Darin geht es um Techniken zur Deduplizierung, die Quantum unter anderem in den "DXi"-Speichergeräten verwendet. Quantum erklärte, dass man in den vergangenen Monaten versucht habe, Riverbed zum Einlenken zu bewegen, was aber nicht gelungen sei. Jetzt muss das Gericht über die Rechteverletzung entscheiden. Riverbed erklärte, dass man generell das geistige Eigentum Dritter achte und zu diesen zähle auch Quantum. Eine Patentrechtsverletzung sei nicht vorgekommen und man werde die Vorwürfe des Mitbewerbers entkräften. (kk)