Chunks statt Redundanz

Deduplizierung ist rechtskonform und spart Geld

23.11.2010
Von 
Thomas Pelkmann ist freier Journalist in München.

Deduplizierung ist rechtssicher

Die Methode klingt bestechend, zumal diese platzsparende Art der Datenablage für die Benutzer eher unauffällig stattfindet: Sie können wie gewohnt auf die Daten zugreifen. Dennoch gibt es Diskussionen darum, ob sie auch zulässig ist. So beschäftigt sich etwa Rechtsanwalt Wilfried Reiners in einem Fachbeitrag mit der Frage, ob Deduplizierung mit steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zusammenpasse. Er antwortet mit einem klaren "Ja". So schreibe der Gesetzgeber zwar vor, dass beispielsweise von versendeten Handelsbriefen eine "mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe" aufzubewahren sei. Dies könne, so der Anwalt, eine Kopie, ein Abdruck, eine Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger sein. Das schließe elektronische Kopien ein: "Damit spricht nichts gegen Deduplizierung."

Im Gegenteil, meint der Anwalt, spricht sich das Bundesdatenschutzgesetz sogar dafür aus, Daten platzsparend aufzubewahren: "Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen."

Wenn nun schon nichts gegen Datendeduplizierung spricht, um Speicherplatz zu sparen - was spricht dann dafür? Fakt ist, dass Speicher immer billiger wird: Nach Einschätzung der Marktforscher von Experton sinken die Preise für Storage-Hardware im Durchschnitt um satte 30 Prozent pro Jahr.

Auf der anderen Seite wächst der Speicherbedarf rasant an. Experten sprechen von einem jährlichen Mehrbedarf zwischen 30 und 60 Prozent. Die zunehmende Digitalisierung der Geschäftsprozesse und die steil wachsenden Datenmengen im Internet durch Twitter oder Facebook sorgen für eine den Preisverfall neutralisierende Nachfrage nach zusätzlichem Speicher.