DEC-Streit: Kein Punktverlust

27.12.1991

Betrifft CW Nr. 50 vom 13. Dezember 1991, Seite 6: "Punktverlust für Digital im Patentstreit mit MTI"

Auch ohne an diesem Rechtsstreit in irgendeiner Weise beteiligt zu sein, läßt sich doch feststellen, daß wohl kaum wegen einer Patentverletzung vor einem Verwaltungsgericht geklagt wurde. Darüber hinaus dient die Formulierung, daß das "Hamburger Verwaltungsgericht das Urteil eines Münchner Gerichts abwarten" will, nicht unbedingt zur Aufklärung der Leser.

Offensichtlich hat die Firma DEC die Firma MTI wegen Patentverletzung auf Unterlassung vor dem Landgericht Hamburg in Anspruch genommen. Die Firma MTI hat daraufhin vor dem Bundespatentgericht (Sitz in München) eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent eingereicht.

Da die Durchführung einer Unterlassungsklage wegen eines möglicherweise nichtigen Patents nicht prozeßökonomisch ist, wird in derartigen Fällen, das heißt, wenn die Möglichkeit besteht, daß das Patent teilweise oder im vollen Umfang für nichtig erklärt wird, der Verletzungsprozeß bis zum rechtskräftigen Abschluß der Nichtigkeitsklage ausgesetzt.

Dies ist in Patentrechtsverletzungs-Streitigkeiten normal und stellt nach meiner Ansicht weder einen "Punktverlust" noch eine irgendwie geartete Vorentscheidung dar.

Günter Freiherr von Gravenreuth, Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.(FH), München