Urheberrecht für Chips in USA:

DEC nimmt Halbleiterschutz in Anspruch

09.08.1985

WASHINGTON (cw) - Als erster Hersteller von Mikrochips hat die Digital Equipment Corp. das im letzten Jahr ins Leben gerufene Gesetz zum Schutz neuer Halbleitererzeugnisse in Anspruch genommen: Der Microvax-II-Chip wurde damit von der US-Urheberrechtsschutzbehörde als "urheberrechtlich geschützt" registriert.

Der Microvax-II-Chip ist damit auch das erste 32-Bit-Chiperzeugnis, das bislang bei dieser Behörde eingetragen wurde. Zusammen mit dem Gleitkomma-Coprozessor entwickelte DEC rund 20 Monate an dem 32-Bit-Chip, um ihn im Microvax-II-Supermikro einsetzen zu können. Wie Daryl, Hatano, Manager des Halbleiterindustrieverbandes, mitteilte, registrierte die Behörde bisher bereits rund 20 Chips, so auch Produkte von Motorola und Harris. Diese Erzeugnisse waren schon marktreif, bevor das neue Gesetz zum Schutz der Halbleiter im November letzten Jahres in Kraft trat - somit besteht hierfür nur ein unvollständiger Schutz durch die Behörde.

Nach Angaben von DEC umfaßt der zehn Jahre andauernde Schutz für den Microvax-II-Chip die Herstellung von Kopien durch andere Hersteller, und zwar auch durch solche in Großbritannien und Japan. Bereits früher registrierte Chips für Rechner dürfen nach Maßgabe der Behörde weiterhin durch andere Unternehmen importiert oder vertrieben werden; dies allerdings nur für weitere zwei Jahre und gegen eine Lizenzgebühr.

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