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.de-Domains: Name sticht Pseudonym

30.06.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wer seinen Namen für eine Homepage im Internet verwenden will, Vorrang vor demjenigen hat, der ein gleich lautendes Pseudonym verwendet. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt namens Maxem, der unter www.maxem.de seine Kanzlei im Netz präsentieren wollte. Die Domain war bereits anderweitig an einen Mann vergeben, der "maxem" aus den Anfangsbuchstaben von Familienangehörigen gebildet hatte und unter maxem.de eine private Homepage und mehrere E-Mail-Adressen betrieb.

Der BGH wertete dies als "unbefugten Namensgebrauch". Ein Pseudonym sei nur dann als Domain-Name schützenswert, wenn dieser nicht nur für das Netz verwendet, sondern auch darüber hinaus für seinen Träger Bedeutung erlangt habe. Der bisherige Inhaber von maxem.de darf seine private Netzkommunikation aber auch weiterhin unter "maxem" betreiben. Dadurch seien die Interessen des gleichnamigen Anwalts nicht verletzt, befand der erste Zivilsenat. (tc)