Datenverarbeitung bietet breites Spektrum der Betätigung:Bedarf an EDV-Revisoren ist nach wie vor groß

29.06.1984

HEPPENHEIM - Der EDV-Revision wird von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen eine immer größere Bedeutung beigemessen. Jedoch mangelt es an ausgebildeten Fachkräften. Eine Herausforderung also für die Fortbildungseinrichtungen im Datenverarbeitungsbereich. Seit mehreren Jahren bildet die EDV-Controlling Unternehmensberatung (ECU) in Heppenheim Revisoren aus. ECU-Geschäftsführer Wolfgang Haschke beschreibt in nachfolgendem Text künftige Schwerpunkte der EDV-Revision und gibt Kriterien für eine projektbegleitende Revision.

Als Teilgebiet der Internen Revision trägt die EDV-Revision durch Überprüfen und Beraten dazu bei daß die Softwareerstellung und -pflege sowie der Rechenzentrumsbetrieb optimal erfolgen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe fehlen aber den meisten Unternehmen und Verwaltungsinstitutionen immer noch qualifizierte Kräfte. Wenn auf etwa 30 in der Organisation und Datenverarbeitung tätigen Personen als Erfahrungswert ein EDV-Revisor kommen sollte, so läge der Bedarf an EDV-Revisoren allein in der Bundesrepublik für die nächsten Jahre mindestens bei 6000. Geschätzt wird, daß es derzeit erst höchstens 1200 qualifizierte EDV-Revisoren gibt die vorwiegend bei Banken, multinationalen Unternehmen und einigen Versicherungen beschäftigt sind.

Für die längerfristige Zukunft zeichnen sich auf dem Gebiet der EDV-Revision folgende Schwerpunkte ab:

1. Einsatz von computergestützten Prüfungsmethoden, vorwiegend Standardprüfprogramme (= erweiterte, komfortable Listgeneratoren), zur rationellen Durchführung von EDV-Revisionsaufträgen ("Prüfung durch den Computer hindurch und mit Hilfe des Computers"). Voraussetzung ist eine möglichst große Unabhängigkeit der EDV-Revisoren von den eigenen Softwareerstellern ohne selbst detaillierte Programmierkenntnisse haben zu müssen.

2. Noch verstärktere Durchführung von projektbegleitende Revisionen (ex-ante) wo es sinnvoll ist (einen gewissen Anteil von ex-post-Prüfungen wird es immer geben).

Folgende auszugsweise wiedergegebene Checkliste kann zur Beurteilung der Effizienz der Durchführbarkeit einer ex-ante-Prüfung herangezogen werden:

- Hat die Revision überhaupt die erforderliche Personalkapazität mit entsprechenden EDV-Kenntnissen?

- Rechtfertigt die Größenordnung des Projektes anhand der Kriterien Personaleinsatz für Softwareerstellung und geschätzte Projektkosten die Durchführung einer Prüfung?

- Wird zu den Projektphasen eine projektbegleitende Verfahrensdokumentation erstellt und ist auf der Grundlage dieser Dokumentationsunterlagen eine wirtschaftliche Prüfung möglich?

- Ist eine nachträgliche Realisierung der revisionsspezifischen Anforderungen wie internes Kontrollsystem aus Zeit- und Kostengründen mit großen Schwierigkeiten (zum Beispiel Kapazitätsengpässe bei der Softwareerstellung) verbunden?

3. Installation von revisionseigenen Bildschirmterminals, auch Personal Computer, zwecks immer größerer Unabhängigkeit von der Organisation und Datenverarbeitung.

Dies setzt allerdings genügend Programmierkenntnisse und die Abrufbarkeit einer papierlosen, das heißt computergestützten Verfahrensdokumentation voraus.

Abschließend sei noch auf zwei weitere bei vielen Unternehmen noch nicht zufriedenstellend gelöste Probleme hingewiesen:

- Erstellung von Dokumentationsrichtlinien durch die Organisation und Datenverarbeitung mit beratender Unterstützung seitens der EDV-Revision und Überprüfung ihrer künftigen Einhaltung durch die EDV-Revision.

- Stärkerer Einsatz von geeigneter preis-/leistungsgünstiger Standardsoftware (oft günstige Gelegenheit bei der erforderlich gewordenen Umstellung von Stapel- auf Dialog-Verarbeitung) oder bei aufgrund von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ermittelter Notwendigkeit von Software-Eigenentwicklung, Einsatz modernster Zeitschätzungsmethoden, wie vor allem das Function-Point-Verfahren, in Verbindung mit computergestützten Projektmanagementsystemen.

In beiden Fällen sollte von der EDV-Revision eine Projekt-Nachkontrolle zu Händen des Organisations- und Datenverarbeitungsausschusses erfolgen, um Gründe für Planungsabweichungen aufzuzeigen, die künftig vermeidbar sind.