Datenträgeraustausch im Handel geregelt

23.04.1976

KÖLN - Der Arbeitskreis Datenträgeraustausch der Centrale für Coorganisation (CCG), Köln, hat kürzlich Standardregelungen für den Datenträgeraustausch ausgearbeitet, die für Partnerbetriebe der Lebensmittelwirtschaft gelten sollen. Die Richtlinien bauen auf bestehenden Artikel- und Betriebsnummernsystemen auf. Sie beziehen sich auf den Austausch von Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs im Lager- und Streckengeschäft und enthalten Vereinbarungen über Erstellungsrhythmus, Sortierung der Daten, Fehlerkorrektur, Datensicherung, Vertraulichkeit sowie eine grundsätzliche Regelung der Kostenumlage. Zwischen zwei Handelspartnern werden stets mehrere Belege ausgetauscht. Anstelle von Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen soll der Lieferant (oder Abnehmer) jetzt einen maschinell lesbaren Datenträger (Magnetband oder Lochkarten) erhalten. Der Handelsbetrieb braucht die Daten dann nicht mehr neu zu erfassen, sondern kann sie direkt in den Rechner eingeben - unabhängig davon, welche Hardware installiert ist.

Bevor die Standardregelungen in den organisatorischen Ablauf einbezogen werden, soll ein Großtest zwischen den Rechenzentren einiger führender Handelsorganisationen (zum Beispiel Edeka, Rewe, Gedelfi) mit den wichtigsten ihrer Zulieferer durchgeführt werden. Dabei werden zusammen mit den Belegen Datenträger mitgeliefert und verarbeitet.

Das Projekt befindet sich zur Zeit in der Programmierphase - der Test soll im Juli stattfinden. hz