Datenschutztverordnung für Kanton Basel

10.10.1986

BASEL (sg) - Mit einer neuen, 30 Paragraphen beinhaltenden Datenschutzverordnung, die ab 1987 das 1979 verabschiedete Datenschutzreglement ersetzen soll, will der Regierungsrat des Kantons Basel die datenschutzgesetzlose Zeit überbrücken. Diese hatte sich aufgrund der inzwischen eingetretenen Verzögerungen bei der Verabschiedung eines bundesweit geltenden Datenschutzgesetzes ergeben. Die Verordnung wird jedoch aus rechtlichen Kompetenzgründen nur den Bereich zwischen Privatpersonen und öffentlichen Amtern abdecken.

Das neue Reglement sieht eine kantonale Datenschutzkommission vor, die aus insgesamt fünf Mitgliedern bestehen soll. Davon dürften höchstens zwei der kantonalen Verwaltung angehören. Die Kommission erstattet dem Regierungsrat einmal jährlich Bericht. Alle verwaltungsintern geführten Datenregister sollen unter Vorbehalt besonderer Geheimhaltungsvorschriften öffentlich zugänglich sein.