Europarat gibt Impulse für nationale Regelungen:

Datenschutzkonvention unterzeichnet

06.02.1981

STRASSBURG (gr) - Zusammen mit sechs anderen Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnete Innenminister Gerhart Baum in Straßburg die Europäische Datenschutzkonvention. Baum zufolge wird mit der Konvention ein gleichwertiger Datenschutz in allen Mitgliedsstaaten angestrebt, was im Zeichen zunehmender wirtschaftlicher Verflechtung an Bedeutung gewinne.

Länder, die noch nicht über eine Datenschutzgesetzgebung verfügen, so erklärte Baum im Anschluß an die Unterzeichnung der Konvention, werden durch die Konvention Impulse zu entsprechenden nationalen Regelungen erhalten. Zu den Unterzeichnern zählten neben der Bundesrepublik noch Österreich, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, die Türkei und Schweden.

Zufrieden äußerte sich Baum darüber, daß das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend der Konvention entspricht. In einigen Bereichenbeispielsweise im Schutz nicht automatisch zu verarbeitender Dateien - gehe das BDSG über die Konvention hinaus. Eine Ratifizierung der im Herbst 1980 verabschiedeten Konvention durch den Bundesrat strebt der Minister eigenen Angaben zufolge noch vor der Sommerpause an. Die Konvention tritt in Kraft, wenn mindestens fünf Mitgliedsländer des Europarates in Straßburg ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben.