Datenschutzgesetz: Novellierung eingeplant

17.10.1975

BONN - In der Bundeshauptstadt wird nicht mehr damit gerechnet, daß das Bundesdatenschutzgesetz noch vor Weihnachten (wie ursprünglich geplant) verabschiedet werden kann. Der Innenausschuß des Bundestages äußerte bei seiner letzten Sitzung neue Wünsche: Mißbrauchs-Tatbestände sollen umfassender aufgeführt, Datensicherungsziele im Gesetz formuliert, die Bestimmungen über technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen präziser gefaßt und die Rechte des Betroffenen im Gesetz an einer Stelle zusammengefaßt werden. Außerdem wurde vorgeschlagen, den Datenschutz schon bei der Erfassung wirksam werden zu lassen. Die Parlamentarier rechnen bereits jetzt damit, daß wegen der technischen Weiterentwicklung in wenigen Jahren eine umfassende Novellierung des Daten schutzgesetzes nötig sein wird.