Mißbrauchsbefürchtungen gegenstandslos?

Datenschutzgesetz immer noch gut genug

25.06.1982

AARAU (sg) - Ein neuer Entwurf zu einem revidierten Datenschutzgesetz hat im Aargauer Großen Rat nicht die zur Einführung notwendige Mehrheit erhalten. Damit fand eine mehr als zwei Jahre währende Überarbeitung, welche durch eine eigens für diesen Zweck gebildete Kommission besorgt wurde, unerwartet Ablehnung.

Mit dem neuen Gesetz sollte vor allem die mißbräuchliche Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Personendaten innerhalb der Kantonsverwaltung, inklusive Spitälern und Anstalten, aber auch in den Gemeindeverwaltungen grundsätzlich verhindert werden. Dazu sollten die entsprechenden Amtsstellen Datenverzeichnisse führen, in denen festgelegt werden sollte, wer die darin verzeichneten Daten verarbeiten beziehungsweise Zugang zu diesen haben dürfte.

Die neue Gesetzesvorlage scheiterte daran, daß sie den Mitgliedern des Großen Rates als zu wenig praxisbezogen erschien und überdies, einen "Papierkrieg sondergleichen" hervorrufen würde. Und überhaupt, so stellte man mehrheitlich fest, hätten sich die immer wieder geäußerten Befürchtungen einer mißbräuchlichen Verwendung von Personen- und Sachdaten in den letzten zehn Jahren als gegenstandslos erwiesen.