Zur Verabschiedung der Novelle wird die Zeit langsam knapp:

Datenschutzgesetz als Wahlkampfthema?

18.04.1980

WIESBADEN/BONN (gr) - Kurz vor Ende der Legislaturperiode liegen die Gesetzentwürfe von CDU/CSU und der Koalition zur Novellierung der Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor. Am 24. Januar veröffentlichte die Opposition ihren ziemlich ausführlichen Entwurf, rund einen Monat später zog die SPD/FDP mit ihrem Minimalvorschlag nach. Eckard Homann, Referent beim Hessischen Datenschutzbeauftragten in Wiesbaden, äußert leichte Zweifel an der Möglichkeit zur zeitlichen Realisierung der Novelle.

Bis Mai/Juni müßte die Änderung des BDSG über die Bühne sein. Vom 21. bis zum 23. April findet noch eine Anhörung im Bundestag statt, die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes treffen sich am 22. April zu einer letzten Koordinationssitzung. Ende Mai beziehungsweise Anfang Juni treten Bundestag und Bundesrat zum letzten Mal vor der Wahl zusammen. "Die geplante Novelle könnte sich als Luftballon entpuppen", meint Homann. Der recht umfassende Vorschlag von CDU/CSU, die den Datenschutz demnach ernst nehme, könnte möglicherweise vor Beginn des Wahlkampfes auf dem Gesetzgebungsweg nicht mehr durchsetzbar sein.

Die Koalition beschränkte sich der Verabschiedung der Novelle wegen auf einige Korrekturen, die aus den bisherigen Erfahrungen mit dem am 27. Januar 1977 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Datenschutzgesetz hervorgegangen sind. Einigkeit unter den Entwerfern beider Lager besteht nach Homann in dem verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Betroffenen, in der gebührenfreien Auskunft, der Zweckbindung beziehungsweise der Datenübermittlung im öffentlichen Bereich, der verstärkten Aufsicht im Bereich der privaten Wirtschaft sowie in der organisatorischen Stärkung der Bundesaufsicht.

Die Abschaffung des Dateibegriffes, wie ihn die CDU/CSU vorschlägt, könnte aus dem BDSG ein Gesetz über die Informationsverarbeitung überhaupt machen. "Die politisch/rechtlichen Konsequenzen einer solchen Regelung", so Homann, "sind heute noch nicht ganz abzusehen."

In der nachfolgenden Tabelle stellte Hans-Ludwig Drews, München, für die AWV-Informationen - Ausschuß für wirtschaftliche Verwaltung in Wirtschaft und öffentlicher Hand e. V., Eschborn, die wichtigsten Unterschiede zur Novellierung des BDSG im nichtöffentlichen Bereich zusammen.