Datenschutzbeauftragter für den Kanton Bern

08.11.1985

BERN (sg) - Im Kanton Bern soll nach den Vorstellungen einer großrätlichen Kommission zukünftig ein Datenschutzbeauftragter die Anwendung der Datenschutzvorschriften überwachen. Die Kommission weicht damit in ihrem Antrag vom Vorschlag des Regierungsrates ab, der diese Überwachung einer Datenschutz-Kommission übertragen wollte.

Bei der Entscheidung spielte eine Rolle, daß die Aufsichtsstelle eine wichtige Funktion bei der Durchsetzung des Datenschutzgesetzes zu erfüllen habe. Schon dieser Grund spreche für den Einsatz eines Datenschutz-Beauftragten.

Die Stelle sei als Vermittlerin zwischen den betroffenen Personen und den Behörden zu sehen. Der Entscheid zugunsten eines Beauftragten ist innerhalb der Kommission klar und eindeutig ausgefallen. Sie schlägt überdies vor, den Datenschutzbeauftragten durch den Regierungsrat zu wählen. Die Einzelheiten sollen in einem Dekret geregelt werden.