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Datenschutzbeauftragte warnen vor EU-Plänen zur TK-Datenspeicherung

28.06.2004

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder machen sich Sorgen angesichts der Aktivitäten einer Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats. Diese berät über den Vorschlag, alle Anbieter von Telekommunikations- und Internet-Diensten ein Jahr lang zur pauschalen Speicherung aller Nutzungsdaten verpflichten zu können. Ein solcher Rahmenbeschluss soll der Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung dienen.

In Deutschland sei erst vor kurzem mit dem neuen Telekommunikationsgesetz eine solche Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung mit gutem Grund abgelehnt worden, erklärten die Datenschutzbeauftragten. Schließlich garantiere das grundgesetzlich verankerte Fernmeldegeheimnis die Erfassung von Nutzungsdaten außer für betriebliche Zwecke nur dann, wenn ein konkreter Verdacht für eine Straftat von erheblicher Bedeutung bestehe. Die EU-Ideen bedrohten überdies die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.

Außerdem, so die Datenschutzbeauftragten, bestünden "erhebliche Zweifel", dass der vorgeschlagenen Rahmenbeschluss mit Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz) vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe betont, dass auch zur Bekämpfung von Terrorismus nur Maßnahmen zulässig seien, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig seien und de Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprächen.

Daher fordern die Datenschutzbeauftragten die Bundesregierung auf, den Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vorratsspeicherung von Daten über die Nutzung von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten und -netzen abzulehnen. (tc)