Verfassungsbeschwerde online

Datenschutzaktivisten gehen wegen Handydaten nach Karlsruhe

07.05.2013
Wenige Tage nach der Neuregelung zur behördlichen Abfrage der Daten von Handy- und Internetnutzern wollen Aktivisten erneut das Bundesverfassungsgericht einschalten. Andere Bürger sind eingeladen, sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen.

Auch die Neufassung der gesetzlichen Grundlage für den Zugriff von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Zwei Datenschutzaktivisten der Piratenpartei kündigten eine entsprechende Verfassungsbeschwerde an. Zugleich luden sie alle Bürger ein, sich dieser am Dienstag gestarteten Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen.

Big Brother ade? Geht es nach vielen Bürgern, sind einige Überarbeitungen des TKG nötig.
Big Brother ade? Geht es nach vielen Bürgern, sind einige Überarbeitungen des TKG nötig.
Foto: Jürgen Fälchle, Fotolia.de

Die am Freitag vergangener Woche auch vom Bundesrat gebilligte Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stelle einen "verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung" dar, erklärten der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, und die Themenbeauftragte der Partei für den Datenschutz, Katharina Nocun. "Wir fordern alle Bürger dazu auf, sich unserer Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen, mitzuzeichnen und so ein Zeichen für Grundrechte zu setzen", hieß es in einer Pressemitteilung.

Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste sollen im Zuge der sogenannten Bestandsdatenauskunft bei Ermittlungen Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen können. Dazu gehören etwa Name und Adresse eines Handybesitzers. Das gilt bereits für Ordnungswidrigkeiten. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen fest.

Patrick Breyer und sein Bruder Jonas haben bei der Bestandsdatenauskunft schon einmal einen Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt. Die Richter ließen im Februar 2012 den Zugriff von Behörden auf Nutzerdaten zu, verlangten aber, dass die Regelungen genauer formuliert werden. Damit war die nun verabschiedete Neuregelung erst nötig geworden. (dpa/sh)