Datenschutz wird durchbrochen:Länder beanstanden die Schufa-Klausel

15.09.1978

DÜSSELDORF/KÖLN (ee) - Stellvertretend für die Bundesländer hat das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen in einem Sehreiben an den Bundesverband Deutscher Banken moniert, daß die bisher geübte Übermittlung bestimmter Daten an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) nicht mit dem Datenschutzgesetz vereinbar sei.

Die Länder stehen auf dem Standpunkt, daß die Übermittlung bestimmter Daten nicht mehr im Rahmen der Zweckbestimmung des Darlehensvertrages zwischen Kredit-Institut und Betroffenem liege, sondern ihren Ursprung in den vertraglichen Beziehungen zwischen Kredit-Institut und Schufa habe. Die Klausel sei auch deshalb nicht mit dem BDSG vereinbar, weil sie zuwenig konkret sei; insbesondere lasse die Formulierung "Daten über den Darlehensnehmer" offen, welche Daten eigentlich an die Schufa übermittelt werden sollen.