Memorandum der GDD an die Bundesregierung

Datenschutz: Vertrauen in die Anwender

16.01.1981

BONN (pi) - "Datenschutz muß bemüht sein, ohne blinde Maschinenstürmerei die negativen Auswirkungen der modernen Informationsverarbeitung in den Griff zu bekommen." Dies fordert die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD), Bonn, in einem Memorandum an den Bundeskanzler, die für den Datenschutz federführenden Abgeordneten im Deutschen Bundestag sowie die beteiligten Bundesministerien. Auszug:

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn (GDD), hat diejenigen Erfordernisse zusammengestellt, die aus der Sicht der DV-Anwender wie auch der Öffentlichkeit in der neuen Legislaturperiode aufgegriffen werden sollen und zu Initiativen im politischen Raum führen müseen.

Nicht Mißtrauen, sondern kritisches Vertrauen in die Verantwortlichkeit der DV-Anwender ist angezeigt.

Die GDD fordert:

- der wachsende Datenhunger der öffentlichen Hand muß eingedämmt werden, damit die Wirtschaft nicht noch stärker in die Rolle des Datenlieferanten für Behörden gedrängt wird,

und um den Bürger nicht noch mehr zu verdaten.

- die Formulierung eines Patientengeheimnisses in Ergänzung zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Sozialgeheimnis.

- Rechtsvorschriften, die den Datenschutz bei Presse, Rundfunk, Fernsehen und Film, insbesondere hinsichtlich der umfangreichen Pressearchive, regeln.

- berechtigte Forschungsanliegen dürfen nicht durch die Generalklauseln des BDSG behindert werden. Es sind vielmehr eindeutige Bedingungen zu formulieren, die den Datenschutz in Forschung und Wissenschaft sicherstellen.

- die Beibehaltung des Datenschutzes als Individualrecht für die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten. Mitbestimmungsforderungen für Personalinformationssysteme müseen dieses Individualrecht respektieren.

- durch geeignete Sanktionen ist der bereichsspezifische Datenschutz zu unterstützen. Datenschutzverletzungen dürfen keine Kavaliersdelikte sein.

- das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit (Selbstkontrolle der DV-Anwender durch Datenschutzbeauitragte) muß erhalten und gestärkt werden; dabei sind Datenschutzbeauftragte nicht durch Loyalitätskonflikte zu belasten.

- Auskünfte an die Bürger sind - von speziellen Bereichen abgesehen entgeltfrei zu gestalten.

Die GDD appelliert an die Verantwortlichen,

- sich dafür einzusetzen, daß durch die Respektierung des Datenschutzrechts in der Bundesrepublik keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Insbesondere gilt dies sowohl national für das Verhältnis zwischen Wirtschaft und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wie auch international hinsichtlich eines anzustrebenden einheitlichen Datenschutzrechts im Kreis der hochindustrialisierten Länder.

- neben dem Datenschutzrecht den Aspekten der Datensicherheit Aufmerksamkeit zu schenken. So ist beispielsweise die Frage des Urheber rechts an Software- und damit die Frage der unberechtigten Nutzung fremder Software- weitgehend ungeregelt.

- bei der Vergabe der Forschungsmittel Gelder bereitzustellen, damit die Grundlagen zur Standardisierung und Normierung bei Hard- und Software geschaffen sowie Projekte zur Verbesserung der Datensicherheit und der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung gefördert werden.