Parteien nehmen zum Gesetzesentwurf Stellung:

Datenschutz kommt einen Schritt weiter

17.02.1984

BERN (sg) - Das Bundesgesetz für den Datenschutz wurde jetzt im Entwurf vom Bundesrat in die Vernehmlassung (Aufforderung an die Parteien, zu dem Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen) geschickt. Die Diskussion zu diesem Thema dauert schon zehn Jahre.

Der Gesetzesentwurf, in dessen Zentrum eine Registrierungspflicht für bestimmte Arten von Datensammlungen steht, gilt für "jedes Bearbeiten von Personendaten durch private Personen oder durch Organe des Bundes, unabhängig von den angewandten Mitteln". Demzufolge wollen sich die Verantwortlichen nicht lediglich auf den Schutz der elektronisch verarbeiteten Daten beschränken.

Entgegen der in anderen Ländern üblichen Praxis wird als oberstes Organ für die Kontrolle des Datenschutzes nicht ein Datenschutzbeauftragter fungieren, sondern schweizerischem Demokratieverständnis gemäß eine Datenschutzkommission. Dieser 12köpfige Ausschuß soll unter anderem ein Datensammlungsregister führen und sich des internationalen Datenschutzes annehmen. Alle zwei Jahre hat die Kommission dem Parlament einen Tätigkeitsbericht abzuliefern.