Datenschutz in Frankreich ab 1977 geplant

06.08.1976

PARIS - Eine nationale Überwachungskommission aus Mitgliedern des Staatsrates, des Rechnungs- und des Kassationshofes sowie DV-Fachleuten soll ab 1977 über den Datenschutz in Frankreich wachen. Der Ministerrat verabschiedete jetzt die Vorlage für ein Datenschutzgesetz, das im Herbst vom Parlament verabschiedet werden und Anfang 1977 in Kraft treten soll. Nach dem Gesetz dürfen DV-unterstützte Dateien nur die dafür ausdrücklich im Gesetz vorgesehenen Angaben enthalten - persönliche Daten, durch deren Weitergabe eine Indiskretion begangen werden könnte, sind ausgeschlossen. Die öffentlichen Stellen sollen ein absolutes Monopol für die Errichtung von Dateien über Gerichtsurteile erhalten.