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Datenschutz in Deutschland kaum verbessert

08.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Joachim Jacob hat gestern seinen neunzehnten und letzten Tätigkeitsbericht vorgelegt, der die Jahre 2001 und 2002 beschreibt. Die Situation des Datenschutzes habe sich in diesem Zeitraum, auch nach Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes im Mai 2001, kaum verbessert, erklärte Jacob anlässlich der Vorstellung. "Die Lage ist noch lange nicht zufriedenstellend und der Datenschutz erhält immer noch nicht von allen den Stellenwert eingeräumt, der ihm als Garant von Bürgerrechten in einem freiheitlichen Rechtsstaat zukommen sollte", sagte Jacobs. Ursache dafür seien auch offenbar nicht zu beseitigende Vorurteile und Missverständnisse. Innere Sicherheit und Datenschutz seien nicht zwangsläufig Gegensätze, und der Datenschutz behindere auch nicht effektives Verwaltungshandeln oder störe die

freie Entfaltung der wirtschaftlichen Kräfte und Möglichkeiten.

Als noch offene Problemfelder nannte Jacobs unter anderem den trotz mehrfacher Aufforderung des Bundestages seitens der Regierung noch immer ausstehende Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zur unbefugten Aufnehmen und Verbreiten des Bildes einer Person. Der Gesamtbericht ist eine spannende Lektüre und sei daher jedem CW-online-Leser ans Herz gelegt. (tc)