Datenschutz erfordert 7-10 Prozent des DV-Budgets

04.04.1976

WIEN - Die österreichische Gesellschaft für Politik hat zur Datenschutzdiskussion eine Studie über voraussichtliche Kosten der Sicherungsmaßnahmen vorgelegt. Dabei unterscheiden die Österreicher allgemeine Kosten, unterteilt in einmaligen und laufenden Aufwand, sowie spezielle Kosten des Datenschutzes. Die einmaligen Kosten "um den Schutz einer Datenbank in einem vernünftigem Ausmaß zu gewährleisten" werden mit 25 Prozent des Anschaffungswertes der jeweiligen DV-Anlage veranschlagt Dazu kommen nach österreichischen Berechnungen als laufende Kosten für Wartung und Pflege des Datenschutz und Sicherungssystems ein Prozent des Entwicklungsaufwandes, drei Prozent der CPU-Zeit sowie acht bis neun Prozent der Peripheriezeit. Die Aufwendungen aus den Auskunfts-Informations- und Berichtigungspflichten, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen sind, werden nach Auffassung der österreichischen Gesellschaft für Politik CPUs und Peripheriegeräte zusätzlich so belasten, daß das einer 6,5prozentigen Mietpreissteigerung entspräche. In der Begründung zum Entwurf eines österreichischen Datenschutzgesetzes sind als Kosten des Datenschutzes "7 bis 10 Prozent" der EDV-Gesamtkosten geschätzt. -py