SCHOLZ REPORT

Datenschutz als Geschäft?

28.01.1977

Seit der Verabschiedung des Datenschutzgesetzes lassen sich vielfältige Aktivitäten auf dem Sektor des Datenschutzes aus der Sicht der

Beratung sowie aus dem Gesichtspunkt der Seminar-/Kursangebote beobachten. Man könnte den Eindruck gewinnen, daß Deutschlands Beratungs- und Schulungsunternehmen sowie auch teilweise

die Hersteller zum Generalangriff auf die Benutzer blasen. Überall verspricht man sich ein großes Geschäft, weil ja schließlich zum 1. 7. 1977 immerhin eine riesige Anzahl von Datenschutzbeauftragten ernannt werden müssen. In irgendeiner Art und Weise müssen diese Datenschutzbeauftragten schließlich ausgebildet werden, so daß sich das Seminar- und Kursangebot seit einigen Wochen auf den Schreibtischen der ORG/EDV-Chefs als auch auf denen der Unternehmensleitungen stapelt. Die verantwortlichen Mitarbeiter stehen vor einem schier unlösbaren Problem, auf welches Seminar man welchen Mitarbeiter schicken soll. Aus gegebenem Anlaß möchte ich daher dem Anwender einige Tips geben, die er bei der Auswahl derartiger Seminare beachten sollte.

Anforderungsprofil festlegen

Ehe man Mitarbeiter zum Thema Datenschutz und Datensicherheit auf ein Seminar schickt, sollte man überlegen, was man von diesem Seminarbesuch konkret erwartet. Hier kommen eine Reihe verschiedener Problemkreise in Frage:

1. Die Kenntnis des Gesetzes kann vermittelt werden. Dabei ist es möglich, daß in einem Seminar auf unklare Gesichtspunkte eingegangen wird. Das bloße Lesen des Gesetzestextes kann man besser im Betrieb vornehmen, dazu ist ein Seminarbesuch nicht erforderlich. Es ist allerdings festzustellen, daß eine Reihe unklarer Punkte im Gesetz sind, die erst durch eine entsprechende Auslegung des Gesetzes im Zeitverlauf geklärt werden können.

2. Das Problem der Datensicherung im Sinne des ° 6 des Datenschutzgesetzes inklusive der Anlage kann Bestandteil eines Seminars sein. Hier sollte genau geprüft werden, welcher Zeitaufwand

für die Behandlung dieser Fragen angesetzt wird. Ein derartig komplexes Thema kann unmöglich innerhalb weniger Stunden abgehandelt werden. Es kann dann höchstens gestreift werden, so daß der

Seminarbesucher lediglich einen groben Überblick erhält. Der Interessent muß darüber entscheiden, ob ihm dies genügt und ob er dafür Geld investieren möchte.

3. Branchenspezifische Probleme können in einem Seminar über Datenschutz angesprochen werden. So sind etwa Behörden, Banken, Versicherungen und selbständige Rechenzentren sehr stark vom Datenschutzgesetz betroffen. Hier entstehen ganz spezielle Probleme, die beispielsweise für einen Industriebetrieb uninteressant sind.

4. Das Seminar kann Problemkreise der Revision ansprechen. Dies gilt besonders dann, wenn Datenschutz, Datensicherung und Revision als eine Einheit gesehen werden.

Der Benutzer steht also vor dem Problem, welchen Ausbildungsweg er festlegen soll. Er sollte jedoch nach Möglichkeit vermeiden, planlos Mitarbeiter auf das eine oder andere Seminar zu schicken.

Auswahl der Kurse

Bei der Auswahl der Seminare bzw. Kurse sollte man folgende Punkte (außer dem Termin) berücksichtigen:

1. Hat das Institut entsprechende Erfahrung auf dem Sektor der Ausbildung?

2. Gibt es zu dem angebotenen Seminar eine Alternative bei einem anderen Anbieter?

3. Verfügen der Referent oder die Referenten über entsprechende Praxiserfahrung?

4. Werden in dem Seminar wertvolle Anregungen gegeben?

5. Ist ein Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern des Seminars möglich und in die Zeitplanung eingebaut?

6. Handelt es sich bei dem angebotenen Seminar vielleicht nur um ein bloßes Abschreiben und/oder Vortragen des Gesetzestextes?

7. Läßt das Seminar erwarten, daß die Probleme wirklich erschöpfend behandelt werden?

8. Werden bereits realisierte Lösungen vorgestellt oder werden wenigstens Lösungsansätze geboten, so daß der Besucher konkrete Tips aus der Praxis erhält?

9. Werden Unterlagen geboten, die in der Praxis verwendet werden können?

Fazit:

Es werden noch eine Vielzahl von Seminaren bzw. Beratungsleistungen angeboten. Als Benutzer sollte man nicht in Panik geraten. Leistungen sollten verglichen werden. Die Spreu muß vom Weizen getrennt werden. Dies gilt ganz besonders jetzt, wo noch keiner von Bescheid weiß.