Web

Datenschützerverband warnt vor BDSG-Schmu

16.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) warnt Unternehmen und Behörden vor unseriösen Dienstleistungsangeboten im Zusammenhang mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 23. Mai 2001. Derzeit kursierten beispielsweise Angebote zur Erfüllung der darin geforderten Auflagen, ohne in eigenes Know-how und Personal investieren zu müssen - als "Druckmittel" nutzten unseriöse Anbieter dabei gern die erweiterten Straf- und Bußgeldvorschriften des neuen Gesetzes.

Der BvD weist darauf hin, dass hier im Prinzip zur Umgehung des Gesetzes aufgefordert wird. Dieses schreibt nämlich gerade die Bestellung eines örtlichen Datenschutzbeauftragten sowie dessen Fachkunde vor. Gerhard Kongehl, Bundesvorsitzender des Interessenverbands, erklärte ergänzend: "Qualität im Datenschutz hat ein wirtschaftlich noch kaum genutztes Potenzial, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken."