Datenschützer warnen vor Überwachungsstaat

11.07.2006
Mit der Ausweitung des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung erhalten Geheimdienste mehr Befugnisse. Opposition und Datenschützer fürchten eine Gefährdung der Grundrechte.

Der neue Entwurf der Bundesregierung für das Terrorismusbekämpfung-Ergänzungsgesetz enthalte eine sehr undifferenzierte Befugniserweiterung der Nachrichtendienste, bemängelte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber der "Frankfurter Rundschau". "Das halte ich für sehr kritisch." Außerdem würde mit den neuen Regelungen die gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten zusehends aufgeweicht.

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Terrorgesetze verlängert

Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen beschlossen, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlassenen Gesetze zur Terrorismusbekämpfung auszuweiten. Einen entsprechenden Entwurf will die Koalition nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen. Man habe sich darauf verständigt, die "bewährten Regelungen beizubehalten und das Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung maßvoll zu erweitern", heißt es in einer Mitteilung der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Hans-Peter Uhl und der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz.

Nachrichtendienste dürfen künftig nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland Auskünfte von Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen anfordern, um verfassungsfeindliche Aktivitäten aufzudecken. Darüber hinaus wird den Geheimdiensten erlaubt, den IMSI-Catcher zur Identifikation und zum Überwachen von Mobiltelefonen auf bundesdeutschem Boden einzusetzen. Zudem sollen Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten in Zukunft automatisiert aus dem zentralen Fahrzeugregister abgerufen werden können. Die neuen Befugnisse gelten für den Bundesnachrichtendienst (BND) sowie den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und sind vorerst, wie es die bereits bestehenden Terrorbekämpfungs-Gesetze auch waren, auf fünf Jahre befristet.

Den Datenschützern gehen die neuen Bestimmungen zu weit. Es gebe keinerlei Rechtfertigung dafür, den Nachrichtendiensten neue Kompetenzen im Inland einzuräumen. Die Ermittlungsrechte seien mit der Ratifizierung des Gesetzes im Jahr 2002 auf die Terrorismusbekämpfung beschränkt worden. Es sei nicht akzeptabel, dass diese Instrumente nun Teil der täglichen Verfassungsschutzarbeit würden, monierte Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol. Der neue Entwurf könnte die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit bedrohen, warnen die Datenschützer unisono.

Kontrolle statt Freibrief

Auch die Opposition im Bundestag geht mit dem Entwurf der Regierungskoalition hart ins Gericht. Angesichts der jüngsten Querelen um verfassungswidrige Bespitzelungen von Journalisten durch den BND sei es das falsche Signal, fröhlich Freibriefe zu verstärkter Datenschnüffelei zu verteilen, kritisiert die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth. Nötig seien vielmehr bessere Kontrollmecchanismen. Die Ausweitung der nachrichtendienstlichen Befugnisse komme einer Beschneidung der Grundrechte gleich und könnte ein Einfallstor für schrankenlose Aktivitäten der Geheimdienste in Deutschland bilden. Befristete Ausnahmeregelungen dürften nicht zu einem Alltagsinstrument in einem Rechtsstaat werden. "Aufgabe der Geheimdienste ist der Schutz und nicht die Bedrohung der Demokratie."(ba)