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Datenschützer warnen vor elektronischem Arzneimittelpass

27.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), noch in dieser Legislaturperiode einen elektronischen Arzneimittelpass für alle Patienten verpflichtend einzuführen, sind bei Datenschützern auf scharfe Kritik gestoßen. Ein Missbrauch der gespeicherten Daten durch Arbeitgeber, Versicherungen und Angehörige sei nicht auszuschließen, sagte beispielsweise Thomas Giesen, Datenschutzbeauftragter des Landes Sachsen. Patientendaten gehörten ausnahmslos in die Hände des Hausarztes, so Giesen. Zudem fehle es bislang an einer gesetzlichen Grundlage, ohne die öffentliche Stellen ohnehin keine Daten erfassen dürften. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jakob, sprach sich gegen eine zwangsweise Einführung einer solchen Chipkarte aus. Der Patient solle frei darüber entscheiden können, ob er den Pass haben wolle und welche Informationen dort gespeichert würden, sagte er.

Die geplante Arzneimittel-Chipkarte ist die Konsequenz aus der jüngsten Affäre um den Cholesterin-Senker "Lipobay". Sie soll einen möglichst lückenlosen Überblick über die Medikation eines Patienten geben um so das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen mit anderen Mitteln zu mindern.

Krankenkassen und Ärzten gehen die Vorschläge der Gesundheitsministerin nicht weit genug. Statt der bisher ausgestellten Papierrezepte solle es zum Schutz der Patienten künftig "elektronische Rezepte" geben, forderte der stellvertretende AOK-Bundesvorsitzende Rolf Hoberg. Nur durch eine enge und durchgängige Vernetzung zwischen Krankenkassen, Ärzten und Apotheken sei es möglich, Gefahren bei der Einnahme von Medikamenten schnell aufzuspüren und zu bannen. Sollte sich bei einem Präparat beispielsweise ein Verdacht auf unerwünschte Neben- oder Wechselwirkungen ergeben, könnten Ärzte und Patienten umgehend darüber informiert werden, sagte Hoberg. Der Gesetzgeber müsse für solch einen weitreichenden Datenaustausch möglichst rasch die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen. Die Gefahr des Missbrauchs der Informationen sei durch entsprechende Vorschriften auszuschließen.