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Datenschützer Schaar fordert Revision der TK-Überwachungsvorschriften

27.04.2006
Die Abhörmaßnahmen in Deutschland steigen auf einen neuen Höchststand.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, fordert eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften für die Telekommunikationsüberwachung. Angesichts der dazu heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten aktuellen Zahlen, die einen "neuen Höchststand" belegen, sei dies "dringend notwendig".

So wird die Anzahl der im Jahr 2005 neu vorgelegten Überwachungsanordnungen mit insgesamt 35.015 angegeben, was gegenüber 2004 einer Steigerung um über 20 Prozent entspricht. Seit 1995, dem ersten Jahr der Aufzeichnungen, sei der Zahl der Lauschanordnungen um über 600 Prozent geklettert.

Schaar bedauert, "dass die Appelle von Seiten des Datenschutzes in der Vergangenheit zu keiner Trendwende geführt" hätten. Wirkungslos geblieben seien auch wissenschaftliche Studien wie das Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, das von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben worden ist.

Die im Frühjahr in Brüssel beschlossene, europaweite Einführung einer Vorratsspeicherung für Telefondaten entspricht aus Sicht von Schaar der "Tendenz, den Einsatz verdeckter technischer Mittel zum Zweck der Strafverfolgung immer weiter auszubauen". Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum Sommer 2007 in nationales Recht umsetzen.

Schaar fordert in diesem Zusammenhang, "endlich auch die Vorschriften der Telefonüberwachung, wie sie sich heute aus der Strafprozessordnung ergeben, auf den Prüfstand" zu stellen. Dabei sei auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, zu berücksichtigen. (ave)